(hib/KTK) Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Mitteilung der Europäischen Kommission über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung, die bereits am 10. Mai 2007 veröffentlicht wurde. Gleichzeitig betont sie, dass kulturpolitische Maßnahmen der EU gemäß des Subsidiaritätsprinzips und "im Einklang mit Artikel 151 EGV die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten nur unterstützen, ergänzen und einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten leisten dürfen". Das geht aus ihrer Antwort ([16/9574](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/095/1609574.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ([16/9386](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609386.pdf)) hervor.
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