(hib/MIK) Das BAföG soll nicht auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden - falls entsprechende Ausbildungsgebühren gezahlt werden müssen. Dafür hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen und am Mittwochmorgen die zugrundeliegende Eingabe mehrheitlich an die Bundesregierung "zur Erwägung" überwiesen. Die Petenten sind eine Bedarfsgemeinschaft aus Eltern und Tochter. Dabei hat die Tochter eine kostenpflichtige Ausbildung an einer Berufsfachschule begonnen, wofür sie Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält. Diese Leistungen würden auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, so die Petenten. Sie forderten, dies zu ändern.
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