(hib/SUK) Nach der Föderalismusreform 2006 ist eine direkte Zuweisung neuer Aufgaben an die Kommunen durch Bundesgesetz nicht möglich. Der Bund kann jedoch den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen gewährend, soweit das Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Die Regierung wird daher, wie sie in ihrer Antwort (16/ 5805) auf eine Kleine Anfrage der Linken ([16/5552](http://dip.bundestag.de/btd/16/055/1605552.pdf)) schreibt, die Möglichkeiten der "diskutierten finanziellen Beteiligung des Bundes am Ausbau der Kinderbetreuung" nutzen.
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