(hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ([16/5049](http://dip.bundestag.de/btd/16/050/1605049.pdf)) und ein Antrag der FDP-Fraktion, den Nichtraucherschutz "praktikabel und mit Augenmaß" umzusetzen ([16/5118](http://dip.bundestag.de/btd/16/051/1605118.pdf)), sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschuss am Mittwoch, dem 9. Mai. Geladen sind 49 Sachverständige, darunter der AOK-Bundesverband, die Bundesärztekammer, der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, die Deutsche Krebsgesellschaft, der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Verband der Cigarettenindustrie.
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