(hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Status von Beamten in den Ländern vorgelegt ([16/4027](http://dip.bundestag.de/btd/16/040/1604027.pdf), [16/4038](http://dip.bundestag.de/btd/16/040/1604038.pdf)). Die notwendige Neuregelung ergebe sich aus der Änderung des Grundgesetzes in Folge der Föderalismusreform, heißt es in der Begründung. So waren die Länder bisher auf Grund der Rahmenkompetenz des Bundes verpflichtet, ihre Landesbeamtengesetze an den Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) auszurichten. An die Stelle der bisherigen Rahmengesetzgesetzgebung für Landeskommunalbedienstete trete eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes. Diese habe die Kompetenz zur Regelung der Statusrechte und Pflichten Angehörige des öffentlichen Dienstes von Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften mit Ausnahme der Regelung von Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Hiernach erlassene Gesetze bedürften der Zustimmung des Bundesrates.
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