(hib/SUK) Die Pläne der Bundesregierung, bei befristeten Arbeitsverträgen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen künftig für mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu sorgen, fanden am Mittwochvormittag bei einer öffentlichen Anhörung des Bildungsausschusses mehrheitlich die Zustimmung der Experten. Sie gaben ihre Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ([16/3438](http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603438.pdf)) ab, nach dem die Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten als "sachlich rechtfertigender Befristungsgrund" gelten soll.
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