(hib/BOB) - Die FDP will das Grundgesetz um eine Bestimmung ergänzen, die den Schutz und die Förderung von Kultur festschreibt. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (16/387) vorgelegt. Sie schlägt vor, dass die Verfassung um einen neuen Artikel 20b ergänzt wird, in dem stehen soll: "Der Staat schützt und fördert die Kultur." Die Fraktion erläutert, dass im Unterschied zum Europäischen Verfassungsrecht und in nahezu allen Landesverfassungen im Grundgesetz eine Bestimmung zu Gunsten der geistigen und ideellen Dimensionen menschlichen Daseins fehlt.
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