(hib/TYH) Gut sieben Monate, nachdem das Kabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) beschlossen hat, haben die Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales den Fortschritten ein gemischtes Zeugnis ausgestellt. Grundlage für die Veranstaltung am Montagnachmittag waren vier Oppositionsanträge [(17/7942)](http://dip.bundestag.de/btd/17/079/1707942.pdf), [(17/7872)](http://dip.bundestag.de/btd/17/078/1707872.pdf), [(17/7889)](http://dip.bundestag.de/btd/17/078/1707889.pdf), [(17/7951)](http://dip.bundestag.de/btd/17/079/1707951.pdf)), die sich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beschäftigen.
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