"Leider ist nicht erkennbar, ob die Landesregierung die Erfahrungen und den Rat der Fachleute aufnimmt, die seit vielen Jahren erfolgreich bei der Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen tätig sind", erklärt Gundi Müller, Vorsitzende der Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bei einer Pressekonferenz am 2. Juli 2012 in Hannover. Es werde Zeit, dass die GEW in einen Dialog einbezogen werde und dass eine auskömmliche Personalausstattung finanziert werde, die zu den Erfolg versprechenden Konzepten passe. Bisher habe der Kultusminister Dr. Althusmann nicht auf die Vorschläge der GEW-Fachleute reagiert.
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In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Freitag, den 29. Juni 2012 hat der niedersächsische Finanzminister Möllring erklärt, er halte "einen Abbau von Lehrerstellen für unausweichlich". Und weiter wörtlich: "Schulen sind nicht dafür da, um Lehrer zu beschäftigen, sondern um Kinder zu unterrichten. Und wenn weniger Schüler da sind, braucht man dafür auch weniger Lehrer." Die Schülerzahl sei seit 2003 um 100.000 gesunken, gleichzeitig gebe es aber so viele Lehrer wie nie zuvor. Hier müsse eine Anpassung erfolgen - "nicht morgen oder übermorgen, aber in absehbarer Zeit".
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"Wir könnten uns ja freuen, dass der Minister endlich auf unsere Forderung eingeht, die Klassenobergrenze im 10. Jahrgang der Gymnasien auf das Maß zu bringen, das in der Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe immer galt", erklärt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Eberhard Brandt. "Es ist aber unprofessionell und planlos, so ein Vorhaben völlig unabgesprochen mit der Landesschulbehörde mitten im Stellenbesetzungsverfahren zu beschließen."
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Die Entlastung von Schulleiterinnen und Schulleitern und eine Aufwertung ihrer Leitungstätigkeit stehen im Mittelpunkt einer neuen Arbeitszeitordnung, die in den nächsten Wochen von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann in das Kabinett eingebracht wird.
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Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen erhalten in diesen Tagen Post von der Landesschulbehörde. Zweimal schon waren sie seit Januar aufgefordert worden, eine dienstliche Erklärung abzugeben, in der sie bestätigen sollen, dass sie "die rechtmäßige Handhabung der Verwendung der schulisch genutzten Rechner und Speichersysteme nach eigenem Ermessen in geeigneter Weise" sicherstellen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen rät heute allen Schulleiterinnen und Schulleitern per Mail, sich nicht zu einer Erklärung nötigen zu lassen, die sie nicht erfüllen können. "Gelassenheit ist angesagt, aber wenn es darauf ankommt, gewähren wir unseren Mitgliedern Rechtsberatung und Rechtsschutz", versichert der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt.
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"Ohne eine erhebliche Verbesserung der Personalausstattung der Grundschulen und eine zielgenaue Steuerung darf das Inklusionsgesetz nicht verabschiedet werden! Dazu ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.", sagt der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen Eberhard Brandt in Richtung der parlamentarischen Gremien, die das Inklusionsgesetz derzeit beraten, das im April im Landtag beschlossen werden soll.
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"Eine neue Beschäftigungstherapie für die Oberstufen an Gymnasien und Gesamtschulen hat sich Kultusminister Dr. Althusmann ausgedacht, als hätten wir nicht gerade die curriculare Planung für G8 und die Umsetzung der Kerncurricula mit den neuen Schullehrplänen hinter uns gebracht", kritisiert Henner Sauerland, Gymnasialvertreter der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im Schulhauptpersonalrat.
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Anlässlich der Abschluss-Gala des Aktivenkreises des Volksbegehrens für gute Schulen am 12. Januar in Hannover erklärt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen Eberhard Brandt: "Diese Gala mit den vielfältigen künstlerischen Darbietungen von GesamtschülerInnen, ihren Eltern und Lehrkräften zeigt den langen Atem und den politischen Optimismus, den die Gesamtschulbewegung in den 40 Jahren ihres Bestehens entwickelt hat."
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"Honorarkräfte können nur in besonderen Ausnahmefällen in Ganztagsschulen eingesetzt werden. Die rechtlichen Bedingungen für Honorarverträge passen nicht zur Lebenswirklichkeit in den Schulen und zu den Anforderungen des Schulgesetzes und des Ganztagserlasses."
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"Wir wollen, dass die Inklusion gelingt. Alle Schulen müssen konzeptionell und personell so ausgestattet sein, dass sie Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen ohne Diskriminierung integrieren und alle Kinder und Jugendlichen gut fördern können.
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