Die GEW begrüßt die am Dienstag vom Landeskabinett beschlossene zweite Revisionsstufe des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), fordert aber weitergehende Reformen für die Kindertageseinrichtungen in NRW. Erfreulich sei, so die Gewerkschaft, die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, die Beschäftigten in den Kitas stärker zu unterstützen. Die Landesregierung komme ihrer Verantwortung, für bessere Rahmenbedingungen in den Einrichtungen zu sorgen, aber noch nicht genügend nach.
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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft weist im Zusammenhang mit dem Agieren der Bezirksregierung Köln im Streit um die Stellenausstattung für die Inklusion in Aachen jeden Versuch der politischen Instrumentalisierung zurück.
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Die GEW geht von einem Auslaufen von Delfin4 im nächsten Jahr aus. Bei der vorgesehenen Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist nach Informationen der Bildungsgewerkschaft das umstrittene Sprachstandstestverfahren nicht mehr greifen, gleichwohl soll Sprachförderung zentraler Bestandteil der frühkindlichen Bildung in den Kindertageseinrichtungen in NRW bleiben, für die – so die Forderung der Gewerkschaft – ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden.
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Zweiten Schritt vor dem ersten gemacht! Die GEW kritisiert die vom Schulministerium überarbeitete Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen in NRW. Ohne die bisherige Ausnahmeregelung gibt es - so die Warnung der Gewerkschaft - in Kürze kein Angebot an wohnortnahen Förderschulen mehr.
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(Korrigierte Fassung). Aus Sicht der GEW befindet sich der Entwurf für den Landeshaushalt 2014 "in Schieflage". Die Gewerkschaft hält zentrale bildungspolitische Reformen für unterfinanziert. Nicht nachvollziehbar sei, so der Vorwurf der GEW, dass sich die Landesregierung gezwungen sehe, trotz deutlich steigender Einnahmen die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu verschlechtern und die Lasten in unangemessener Art und Weise den Beschäftigten im öffentlichen Dienst aufzubürden.
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Mit nur geringfügigen Änderungen ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz heute im Landtag verabschiedet worden. Die GEW ist schwer enttäuscht und befürchtet massive Probleme bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs behinderter Kinder auf Unterricht an einer Regelschule.
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Der vom NRW-Schulministerium vorgelegte Erlassentwurf zu den Anrechnungsstunden der Fachleiterinnen und Fachleiter, die Lehramtsanwärter praxisnah ausbilden, bringt drastische Qualitäts-Verschlechterungen mit sich. Er zeigt, wie wenig der Einsatz dieser hochqualifizierten Fachkräfte von der Landesregierung wertgeschätzt wird. So gefährdet die Landesregierung den eingeleiteten Reformprozess und bedroht die Qualität der Lehrerausbildung insgesamt.
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Die GEW hat Schulministerin Löhrmann vorgeworfen, bei der Vorstellung der Eckpunkte für den Schuletat des kommenden Jahres mit einem scheinbar beeindruckenden Zahlenwerk die massiven Probleme bei der Umsetzung der Inklusion in den Schulen zu verschleiern.
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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen und am Sonntag zur Bundestagswahl zu gehen.
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Lehrerorganisationen und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben in einem gemeinsamen Appell an die Landespolitik die nötigen Rahmenbedingungen gefordert, die Inklusion überhaupt gelingen lassen können.
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