Ab heute ist der sogenannte Drittelerlass in Nordrhein- Westfalens Schulen aufgehoben. Er sah vor, dass Lehrerinnen und Lehrer eine Klassenarbeit, bei der mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler keine vier erreichten, beim Schulleiter vorlegen mussten. Dieser entschied dann, ob die Arbeit trotzdem gewertet werden konnte, oder neu zu schreiben war. In der Praxis hatte dies häufig dazu geführt, dass Lehrerinnen und Lehrer beklagten, den Notenspiegel ihrer Klassenarbeiten anpassen zu müssen.
mehr