Die von der alten Landesregierung aufgrund einer unzureichenden Übergangsregelung im neuen Schulgesetz verursachte unterschiedliche Behandlung von Hartz IV-Empfängern bei der Lernmittelfreiheit soll für die Zukunft korrigiert werden. Darauf hat sich der Staatssekretär des Schulministeriums, Günter Winands, in einem Gespräch mit Vertretern des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW geeinigt.
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