Zur [Ankündigung](http://www.kommunen-in-nrw.de/presse/pressemitteilungen/detail/dokument/kostenverteilung-der-inklusion-fuehrt-zu-klagen.html?cHash=b6bc754cdb2996be1bd14d2d6a30adb4) des Städte- und Gemeindebundes NRW, offene Fragen im Zusammenhang mit den Kosten der schulischen Inklusion durch den Verfassungsgerichtshof NRW klären zu lassen, erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann: "Der Städte- und Gemeindebund hat als einziger kommunaler Spitzenverband den im letzten Jahr mit der Landesseite erzielten Konsens einseitig aufgekündigt und will offenbar vor dem Verfassungsgericht klagen. Im vergangenen Jahr hatten die Kommunen und das Land eine gemeinsame und abschließende Vereinbarung über den Belastungsausgleich durch das Land getroffen."
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