Am 26. März 2009 trat in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Zum 1. Jahrestag erklärt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann: "Die inklusive Schulbildung muss als Rechtsanspruch gesetzlich festgeschrieben werden. Die Frage ist nicht mehr, ob die UN-Konvention umgesetzt wird, sondern nur noch wie und dies umgehend." Bisher stehe der Paradigmenwechsel zu einem inklusiven Bildungssystem lediglich auf dem Papier, kritisiert der VBE-Bundesvorsitzende. "Das Ja Deutschlands zur Inklusion hat zur Folge, dass Schulen grundlegend umorganisiert und gestaltet werden. Dazu müssen die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden", unterstreicht Beckmann.
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