Das Landesarbeitsgereicht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag von zwanzig Weiterbildungsunternehmen abgewiesen, die den Branchenmindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung nicht bezahlen wollten. Die Unternehmen wollten erreichen, dass die zweite Mindestlohnverordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen für unwirksam erklärt wird, die bis 31. Dezember 2015 galt. Der Branchenmindestlohn greift für pädagogisches Personal, das überwiegend Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch aus- und weiterbildet.
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