Aufgaben Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder. Er hat die Aufgabe, Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung zu erarbeiten. Seine Empfehlungen sollen mit Überlegungen zu den quantitativen und finanziellen Auswirkungen und ihrer Verwirklichung verbunden sein; sie sollen den Erfordernissen des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens entsprechen. Der Wissenschaftsrat gibt Empfehlungen und Stellungnahmen im wesentlichen zu zwei Aufgabenfeldern der Wissenschaftspolitik ab, nämlich zu
den wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen), insbesondere zu ihrer Struktur und Leistungsfähigkeit, Entwicklung und Finanzierung,
übergreifenden Fragen des Wissenschaftssystems, zu ausgewählten Strukturaspekten von Forschung und Lehre sowie zur Planung, Bewertung und Steuerung einzelner Bereiche und Fachgebiete.
Der Wissenschaftsrat hat sich auf seinen diesjährigen Sommersitzungen mit der Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung auseinandergesetzt.
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In seinen aktuellen „Empfehlungen zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens“ empfiehlt der Wissenschaftsrat den Ausbau weiterbildender Studienangebote.
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Einerseits haben die Reformen zu zahlreichen positiven Entwicklungen geführt, andererseits jedoch auch zu neuen Problemen und unbeabsichtigten Begleiterscheinungen, denn viele alte und neue Strukturen sind noch nicht gut aufeinander abgestimmt.
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Die weltpolitische Lage und die wissenschaftspolitische Landkarte verändern sich in den letzten Jahren dynamisch: Aufstrebende Wissenschaftsnationen bieten neue Kooperationsmöglichkeiten in Lehre und Forschung, der internationale Wettbewerb nimmt zu.
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Das Modell der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung (DZG) ist gut geeignet, die verschiedenen für den Translationsprozess relevanten Akteure deutschlandweit institutionell zu vernetzen und durch geeignete Strukturen mit einer langfristigen Perspektive zu unterstützen.
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Zwölf Konzepte für umfangreiche Forschungsinfrastrukturen hat ein vom Wissenschaftsrat eingesetzter Ausschuss auf Bitte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung detailliert begutachtet und vergleichend bewertet.
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In seinem neuen Positionspapier „Strategien für die Lehre“ betrachtet der Wissenschaftsrat systemisch die bisherigen Entwicklungen und Ansätze zur Stärkung der Hochschullehre und leitet daraus zentrale strategische Handlungsfelder ab.
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Das Expertengremium für die Exzellenzstrategie hat sich auf seiner zweiten Sitzung am 5./6. April in Bonn zunächst über weitere Verfahrensschritte verständigt und dann vor allem die Anforderungen an die Antragstellung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten festgelegt.
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(red/pm) Der Schwerpunkt der Sommersitzungen (8.-10. Juli 2015) des Wissenschaftsrates lag dieses Mal im Bereich der Evaluation und der Institutionellen Akkreditierung. Den vier evaluierten Instituten konnte durchweg eine sehr hohe Leistungsfähigkeit bescheinigt werden. Zu den Ergebnissen im Einzelnen:
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Wohlstand und Entwicklung moderner Gesellschaften hängen heute in hohem Maße von der Qualität und dem Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis ab. Wichtig ist dafür das öffentliche Vertrauen in gemeinsame ethische und qualitative Standards der Wissenschaftsgemeinschaft. Fälle von Betrug und Fehlverhalten – besonders die großen Fälschungs- und Plagiatsskandale – beeinträchtigen dieses Vertrauen. Als Reaktion auf Betrugsfälle und Vertrauensverlust haben viele Wissenschaftsorganisationen in den letzten Jahren Regeln und Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis veröffentlicht. Der Wissenschaftsrat hat nun in einem Positionspapier eine Bilanz der Aktivitäten gezogen und "Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität" verabschiedet.
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