Aufgaben Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder. Er hat die Aufgabe, Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung zu erarbeiten. Seine Empfehlungen sollen mit Überlegungen zu den quantitativen und finanziellen Auswirkungen und ihrer Verwirklichung verbunden sein; sie sollen den Erfordernissen des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens entsprechen. Der Wissenschaftsrat gibt Empfehlungen und Stellungnahmen im wesentlichen zu zwei Aufgabenfeldern der Wissenschaftspolitik ab, nämlich zu
den wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen), insbesondere zu ihrer Struktur und Leistungsfähigkeit, Entwicklung und Finanzierung,
übergreifenden Fragen des Wissenschaftssystems, zu ausgewählten Strukturaspekten von Forschung und Lehre sowie zur Planung, Bewertung und Steuerung einzelner Bereiche und Fachgebiete.
Es gibt immer mehr Studienberechtigte, doch zu wenige unter ihnen wollen ein Studium aufnehmen (68 % im Jahr 2006). Die Studienanfängerquote (36,6 %) blieb 2007 deutlich unter den mehr als 40 %, die der Wissenschaftsrat langfristig für nötig hält. Die Absolventenquote betrug 2006 lediglich 22 %, während der Wissenschaftsrat empfiehlt, 35 % eines Altersjahrgangs zu einem Studienabschluss zu führen. Demgegenüber wächst der Bedarf des Arbeitsmarktes an Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Kann er nicht befriedigt werden, so sinken Innovationskraft, gesamtgesellschaftliches Qualifikationsniveau und damit das volkswirtschaftliche Wachstum.
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Mit dem heute veröffentlichten Eckpunkte-Papier legen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Wissenschaftsrat erste Überlegungen zur Fortführung und Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative vor. Die Wissenschaft hat bewusst diesen frühen Zeitpunkt gewählt, um Denkanstöße zu liefern und ihren Beitrag zur öffentlichen Debatte zu leisten.
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Das bislang als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts geführte Universitätsklinikum Mainz soll künftig mit dem Fachbereich Medizin der Universität vereinigt und als neugeschaffene Einheit in der Universität Mainz geführt werden. So sieht es das neue Universitätsmedizingesetz des Landes Rheinland-Pfalz vor, das zum Januar 2009 in Kraft treten soll. Dies war Anlass für das Land, den Wissenschaftsrat um eine Strukturanalyse der Mainzer Universitätsmedizin zu bitten. Die jetzt vorliegenden Empfehlungen an Universität und Land zeigen auf, welche organisatorischen und strukturellen Veränderungen erforderlich sind, um die Leistungsfähigkeit des Standorts nachhaltig zu sichern bzw. zu steigern.
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Die Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen (HKT) wurde bereits 1987 vom Land Baden-Württemberg als Fachhochschule staatlich anerkannt. Die Hochschule verfolgt seit ihrer Gründung das Ziel, "Kunsttherapie" als Studiengang anzubieten sowie Weiterbildungsangebote auf diesem Feld zu entwickeln. Seit einigen Jahren entfaltet die HKT auch zunehmend Forschungsaktivitäten in diesem Fachgebiet. Nach Ansicht des Wissenschaftsrates entspricht sie damit den wissenschaftlichen und künstlerisch-gestalterischen Maßstäben einer Fachhochschule. Daher wird eine Akkreditierung für fünf Jahre ausgesprochen. Sie erfolgt jedoch unter zwei Auflagen: Einerseits ist die Zahl der hauptberuflichen Professuren spätestens innerhalb eines Jahres um zwei weitere anzuheben, zum anderen das Konzept des geplanten Master-Studiengangs zu überarbeiten.
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Die ESMT European School of Management and Technology in Berlin hat nach den Anlaufschwierigkeiten in den ersten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, sich als Wissenschaftliche Hochschule zu etablieren. Mit der Berufung renommierter Wissenschaftler und aussichtsreicher Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen hat sie seit Anfang 2006 überzeugende Grundlagen zum Aufbau eines Forschungsprofils geschaffen. Auch wenn die Hochschule einige erfolgversprechende Schritte unternommen hat, steckt die Umsetzung ihres ehrgeizigen Ziels "Top 10 nach 10 Jahren" erst in den Anfängen. Der jetzt eingeschlagene Weg muss konsequent weiter beschritten und die an der Hochschule begonnenen Forschungsaktivitäten müssen weiter entwickelt werden, insbesondere wenn die Hochschule künftig das Promotionsrecht erlangen will.
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Der Wissenschaftsrat hat die Anstrengungen der "Reinhold-Würth-Hochschule der Hochschule Heilbronn" (RWH) in Künzelsau (Baden-Württemberg) gewürdigt, sowohl ihr Studienangebot zu erweitern und zu verbessern, als auch ihre Forschungsaktivitäten nachhaltig und zukunftsorientiert zu erhöhen. Die 1988 in der Kreisstadt des Hohenlohekreises als Außenstelle gegründete RWH ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern bildet als Fakultät für Technik und Wirtschaft eine von sechs Fakultäten der Fachhochschule Heilbronn.
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Da das Institut für Interdisziplinäre Isotopenforschung (IIF) an der Universität Leipzig aus fachlicher Sicht die Forschungsarbeiten des Forschungszentrums Dresden (FZD) sehr gut ergänzt, spricht sich der Wissenschaftsrat dafür aus, beide Abteilungen des IIF in bereits im Forschungszentrum Dresden vorhandene Institute mit gleicher fachlicher Ausrichtung zu integrieren. Damit wäre die Weiterführung der wissenschaftlichen Aufgabe, die zur Gründung des IIF geführt hatte und die nach wie vor relevant und von nationalem Interesse ist, sichergestellt.
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Bei der Begutachtung durch den Wissenschaftsrat hat sich das Forschungszentrum Dresden (FZD) in Rossendorf überzeugend als Großforschungseinrichtung präsentiert. Größe und Struktur des aus sechs Instituten bestehenden FZD, die Zahl der dort betriebenen Großgeräte wie auch die überzeugenden Forschungsprogramme haben den Wissenschaftsrat dazu veranlasst, einen Wechsel der Förderorganisation vorzuschlagen. Empfohlen wird, die Einrichtung künftig in der Helmholtz-Gemeinschaft zu fördern. Seit 1992 wird das aus dem Zentralinstitut für Kernforschung Rossendorf bei Dresden hervorgegangene FZD in der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) gefördert. Dort ist es das größte Institut.
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Im Rahmen seiner Begutachtung von Forschungsbauten an Hochschulen hat der Wissenschaftsrat die von den Ländern zur Förderphase 2009 beantragten Vorhaben nach seinen Kriterien überprüft, bewertet und in eine Reihung gebracht. Die Gesamtkosten der ab dem Jahr 2009 zur Förderung von Forschungsbauten empfohlenen Investitionen an Hochschulen belaufen sich auf ca. 485,5 Mio. Euro.
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