"Zivildienst kann auch in Abschnitten abgeleistet werden"
(hib/HAU) Jeder anerkannte Kriegsdienstverweigerer wird vom Bundesamt für den Zivildienst über die Möglichkeit der Ableistung des Zivildienstes in Abschnitten informiert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ([16/9565](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/095/1609565.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ([16/9380](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609380.pdf)).
15.07.2008 Pressemeldung Deutscher BundestagAus Gründen der Gleichbehandlung Zivil- und Wehrdienstleistender sei die Ableistung eines sechsmonatigen ersten Abschnitts des Zivildienstes vorgesehen, da auch die Basisausbildung bei der Bundeswehr im Regelfall sechs Monate dauere, heißt es weiter. In besonderen Härtefällen könne jedoch davon Abstand genommen werden. Die Dauer der einzelnen Abschnitte, deren Anzahl grundsätzlich zwei, in Ausnahmefällen drei, nicht übersteigen dürfe, sowie die zeitlichen Abstände zwischen diesen, richteten sich nach den Umständen des Einzelfalls, schreibt die Regierung.
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