(red/pm) Eltern, die einen Antrag auf Betreuungsgeld für Kinder zwischen einem und drei Jahren gestellt haben, können nicht mehr damit rechnen, dass dieser Antrag bewilligt wird. Mit einem Informationsschreiben hat das Bundesfamilienministerium den zuständigen Länderbehörden – in Bremen ist das die Elterngeldstelle – empfohlen, "ab sofort keine weiteren Bewilligungen über den Erhalt von Betreuungsgeld auszusprechen".
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