"Auch in den Rechtswissenschaften macht der Bachelor-Abschluss Sinn. Wir brauchen juristische Kompetenz nicht nur für Rechtsanwälte und Richter, sondern auch in anderen Berufen wie z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Finanzberatern oder Immobilienmanagern." Dies erklärte der kommissarische Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Burkhard Rauhut, am Montag anlässlich des HRK-Präsidiums in Bonn. Er wandte sich gegen die Aussage im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, dass die Abschlüsse in der Juristenausbildung nicht auf Bachelor und Master umgestellt werden sollen. In ähnlicher Weise hat sich die Konferenz der Justizminister der Länder geäußert, die ebenfalls die Reform der Juristenausbildung im Kontext des Bologna-Prozesses aufschieben will. "Damit wird der Juristenausbildung, auch der in interdisziplinären Studiengängen, jede Möglichkeit genommen, von den erfolgreichen Reformimpulsen des Bologna-Prozesses zu profitieren."
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