(red/pm) Die Evangelische Kirche im Rheinland muss sich an den Kosten für Schulsportanlage in Meisenheim beteiligen. Das entscheid jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz.
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(red/pm) Das Verbot, während des Unterrichts an einer Berufsoberschule einen gesichtsverhüllenden Schleier zu tragen, begrenzt das Recht einer Schülerin auf freie Religionsausübung nicht in unzulässiger Weise. Das hat das Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden.
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Das [Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte mit seinem Urteil](http://bildungsklick.de/a/91147/uni-verletzte-mitwirkungsrechte-der-studierenden/) fest, dass die Einrichtung eines neuen Studienfachs eine Angelegenheit der Lehre sei und damit der Beteiligung der studentischen VertreterInnen unterliege.
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(red/pm) Die Studierendenvertreter im Senat der Universität Trier haben einen Anspruch auf die erneute Beratung über die Einrichtung des neuen Studiengangs Pflegewissenschaften (Klinische Pflege). Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz und hob damit ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Trier von November 2013 auf.
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(red/pm) Eltern haben keinen Anspruch auf vollständige Übernahme der Beförderungskosten für den Besuch ihrer Tochter in der Waldorfschule. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 09. April 2014 entschieden.
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"Bildungsgerechtigkeit muss in der Grundschule anfangen", sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand. Dazu gehöre auch ein Ethikunterricht für alle Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen.
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(red/PM)Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass es keinen Anspruch auf ein Schulfach Ethik für konfessionslose Grundschüler gibt.
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(red/pm) Die Zeugnisaktion eines Elektronik-Fachmarktes war zulässig. Das hat heute der Bundesgerichtshof entschieden. Der Elektronik-Fachmarkt hatte in einer Zeitungsanzeige damit geworben, dass Schüler eine Kaufpreisermäßigung von 2 Euro für jede Eins im Zeugnis erhielten.
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Nach mehreren Verhandlungsrunden haben sich die Staatsregierung und die Interessensvertreter der freien Schulträger heute auf den Entwurf einer Übergangslösung verständigt. Dieser soll nunmehr durch die Spitzenverbände mit den freien Trägern abgestimmt werden. Danach sollen die freien Schulen über eine Förderrichtlinie bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft 35 Millionen Euro zusätzlich erhalten.
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Der Deutsche Lehrerverband begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichts in Leipzig, die das Streikverbot für Lehrer bestätigt.
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