Ziel des Pakts für gute Bildung und Betreuung ist, die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung weiterzuentwickeln und zu verbessern. Baden-Württemberg hat sich dabei entschieden, auch die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz für qualitative Maßnahmen einzusetzen.
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