Anerkennungs- und Zulassungsverordnung zur Weiterbildung tritt in Kraft
(Eigenbericht/BMWI) Am 1. Juli 2004 tritt die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - in Kraft. Die Verordnung ist neben den bereits im vergangenen Jahr eingeführten Bildungsgutscheinen ein weiterer wichtiger Schritt zur Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung, mit der die Wirksamkeit der Weiterbildung deutlich verbessert, eine nachhaltige Qualitätssicherung gewährleistet und mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern erreicht werden sollen. Die Verordnung soll damit den bereits begonnenen Prozess einer konsequenten und systematischen Qualitätsverbesserung in der beruflichen Weiterbildung weiter vorantreiben.
01.07.2004 ArtikelDie Agenturen für Arbeit fördern die beruflichen Weiterbildung nur dann durch Unterhaltsgeld und Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn eine fachkundige Stelle festgestellt hat, dass der Weiterbildungsträger und sein Bildungsangebot die gesetzlichen Anforderungen in den §§ 84, 85 SGB III erfüllen. Bisher haben die Agenturen für Arbeit die entsprechenden Prüfungen und Zulassungen der Anbieter selbst vorgenommen. Künftig sollen unabhängige, private Zertifizierungsagenturen diese Aufgabe übernehmen. Diese Agenturen können nach einer erfolgreichen Prüfung des Weiterbildungsanbieters und seines Lehrgangsangebots, die auch ein Vor-Ort-Audit umfasst, dem Anbieter ein Zertifikat vergeben. Die Verordnung regelt die Einzelheiten der Zertifizierung und konkretisiert insbesondere die Anforderungen an die Qualität der Bildungsträger und ihr Weiterbildungsangebot. Die Lehrgangszulassung von Bildungsanbietern, die über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, wird erleichtert und beschleunigt.
Die Fachkunde und Unabhängigkeit der Zertifizierungsagenturen muss von einer bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten Anerkennungsstelle geprüft und bestätigt werden. Die Anerkennungsstelle wird unterstützt durch den Anerkennungsbeirat, der Empfehlungen zum Anerkennungs- und Zertifizierungsverfahren aussprechen kann. Der Anerkennungsbeirat hat 9 Mitglieder und setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Bildungsverbände, der Länder und des Bundes und drei unabhängigen Experten zusammen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Gerd Andres, erwartet von der Verordnung ein qualitativ hochwertigeres Weiterbildungsangebot: "Die Verordnung zwingt die Weiterbildungsanbieter fortlaufend dazu, die Qualität ihres Unternehmens und ihres Weiterbildungsangebots konsequent und systematisch zu verbessern. Schon im Vorfeld der Verordnung ist die Bereitschaft zu solchen Qualitätssteigerungen trotz des insgesamt schärfer gewordenen Wettbewerbs unter den Weiterbildungsanbietern merklich gewachsen. Die Übernahme der Prüfverantwortung durch private, unabhängige Zertifizierungsstellen entlastet gleichzeitig die Agenturen für Arbeit. Es kommt jetzt darauf an, dass alle Beteiligten den Übergang zu dem neuen Verfahren der externen Qualitätstestierung weiterhin konstruktiv begleiten."
Die Verordnung sieht vor, dass sich der Übergang zum neuen Prüf- und Zulassungsverfahren schrittweise bis Ende 2005 vollzieht. Damit ist sichergestellt, dass sich Weiterbildungsanbieter und Zertifizierer in angemessener Zeit auf das neue Verfahren einstellen können.
Download:
Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung- Weiterbildung- AZWV): .pdf <95 kB>
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