Auch bei beruflicher Weiterbildung unfallversichert
(bikl/ots) - Arbeitnehmer genießen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hin.
24.11.2004 ArtikelDabei sei es unerheblich, ob das Seminar vom Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt werde. Wo das Seminar stattfindet, ob im Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in einem Hotel, sei auch nicht relevant für den Unfallversicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erstrecke sich auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Zuständig ist im Versicherungsfall die Berufsgenossenschaft, der der Arbeitgeber angehört.
Selbst wenn ein Arbeitnehmer aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehme, bestehe Versicherungsschutz immer dann, wenn die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessere und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen diene. Das gelte auch für Arbeitslose, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildungsmaßnahme absolvierten. Zuständiger Unfallversicherungsträger sei in diesen Fällen die für die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft.
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