Es ist an der Zeit!

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt, dass heute endlich Eckpunkte für eine Novellierung des Kindertagesstättenförderungsgesetzes (KiföG) durch die Sozialministerin und die SPD-Landtagsfraktion vorgestellt werden. In den vergangenen Monaten haben viele Verbände, Initiativen und Expertenrunden, darunter auch die GEW, bereits an dem Thema gearbeitet und Vorschläge unterbreitet. Wir erinnern anlässlich der Pressekonferenz von Ministerin Manuela Schwesig und der SPD-Fraktion im Landtag nochmals an die wichtigsten Punkte aus Sicht der GEW.

14.07.2009 Pressemeldung GEW Mecklenburg-Vorpommern

Zur Sicherung von Qualität und der Vorbeugung des Fachkräftemangels müssen die Arbeitsbedingungen durch folgende Maßnahmen verbessert werden:

  • Verbesserung der ErzieherIn-Kind-Relation (Personal-/Betreuungsschlüssel) in Krippe, Kindergarten und Hort;
  • Festlegung verbindlicher Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen im KiföG
  • Definierung eines verbindlichen Anspruchs auf Anerkennung von mittelbarer Arbeit (Vor- und Nachbereitungszeit) mit mindestens 5 Stunden/Woche
  • Orientierung der Bezahlung bei freien Trägern von Kita und Hort an den üblichen tarifvertraglichen Regelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD)
  • Vermeidung von Zwangsteilzeitarbeit in den Kitas im Hinblick auf das Wohl der Kinder aber auch der ErzieherInnen
  • Fachkräftegebot für frühkindliche Bildungsarbeit darf nicht durch den Einsatz von Hilfskräften unterlaufen werden
  • Unterstützung für Integrationsarbeit (für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf) auch im Hortbereich umsetzen "Die Bildungsgewerkschaft erwartet, dass die Novellierung des KiFöG diesmal spürbare Verbesserungen für die Kinder und die Beschäftigten bringt. Eine weitere Flickschusterei ist auf dem Rücken der Zukunft unseres Landes ausgetragen und kann nicht zufrieden stellend sein.", so Daniel Taprogge, Referent für den Bereich Kita der GEW M-V. Die Gewerkschaft wird sich auch weiterhin aktiv in den Prozess der Weiterentwicklung des KiFöG einbringen.

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