Freier Weg zum Ausbildungsbonus
Der Weg zum Ausbildungsbonus des Bundes ist jetzt auch in Schleswig-Holstein freigemacht. Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen über die Agenturen für Arbeit einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie besonders förderungsbedürftigen jungen Menschen eine Berufsausbildung bieten.
30.07.2008 Schleswig-Holstein Pressemeldung Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-HolsteinVoraussetzung ist, dass der Antrag vor Ausbildungsbeginn gestellt wird. Der Bonus beträgt zwischen 4.000 und 6.000 Euro pro Auszubildendem. Das teilte Wirtschaftsminister Dr. Werner Marnette heute (30. Juli) in Kiel mit. Marnette sagte dazu: "Der Ausbildungsbonus hilft jungen Menschen weiter, die schon seit langer Zeit auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle und damit benachteiligt sind."
Der Ausbildungsbonus ist höher als die bislang geltende Landesförderung, die man deshalb bewusst bis Ende 2010 zurück gestellt habe, so Marnette. Arbeitgeber erhalten den neuen Ausbildungsbonus auf Antrag über die Agenturen für Arbeit. Die bis zum 25. Juli 2008 eingereichten Anträge werden noch im Rahmen der Landesförderung von der Investitionsbank Schleswig-Holstein abgewickelt.
Zu den besonders förderungsbedürftigen Auszubildenden gehören sog. Altbewerber, die sich bereits seit mehr als einem Jahr um einen Ausbildungsplatz bemühen. Weiter gehören dazu Jugendliche, die einen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) haben, und Auszubildende deren ursprüngliche Ausbildungsbetriebe in eine Insolvenz gegangen sind und deren Vermittlung in ein fortführendes Ausbildungsverhältnis erschwert ist.
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