Klausurtagung zur weiteren Entwicklung des Lehrerpersonalkonzeptes

Die Rahmenbedingungen für das Lehrerpersonalkonzept (LPK) haben sich z. T, grundsätzlich geändert. Dennoch bleibt es für die Vereinbarungspartner alternativlos. Sie sehen die Notwendigkeit seiner Weiterentwicklung zu einem Personalentwicklungskonzept. Dieses muss insbesondere den wachsenden Bedarf an Lehrernachwuchs sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die in Mecklenburg-Vorpommern bereits tätigen Lehrerinnen und Lehrer beinhalten.

01.04.2009 Pressemeldung GEW Mecklenburg-Vorpommern

Diese haben in den vergangenen Jahren unter z. T. schwierigen Bedingungen große Vorleistungen für die Bildungsentwicklung erbracht. Notwendig ist vor allem die Gestaltung einer verbindlichen Zeitschiene für alle Schulartgruppen für die Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung. Zugleich geht es darum die Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer so zu gestalten, dass sie den wachsenden Anforderungen gerecht werden können. Aus Sicht der Gewerkschaften und Verbände gehören dazu eine deutliche Absenkung der Unterrichtsverpflichtung und eine verbesserte Anerkennung der außerunterrichtlichen Tätigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer.

Übereinstimmung besteht darin, dass angesichts der drohenden Überalterung und des fehlenden Lehrernachwuchses auch weiterhin Maßnahmen, wie z. B. Vorruhestand und Abfindung, angeboten werden müssen. Zugleich muss es darum gehen, durch geeignete Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns bei der Nachwuchsgewinnung zu verbessern. Unabhängig davon wird es dauerhaft notwendig sein, durch gezielte Qualifizierung, den Fachkräftebedarf zu decken.

Gesellschaftliche Anerkennung, Achtung und Wertschätzung sowie eine planbare berufliche Zukunft sind wesentliche Grundlagen für die erfolgreiche Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Die Gewerkschaften und Verbände betonen, dass politische Weichenstellungen hierzu unabdingbare Voraussetzungen sind. Unabhängig davon sollen bereits vorhandene Instrumente einer leistungsgerechten Vergütung der Lehrkräfte, wie z. B. die beförderungsentsprechende Höhergruppierung genutzt werden.


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