Kunstminister Corts: Kreativpotenzial noch besser nutzen

Die Filmförderungen von Hessen und Baden-Württemberg wollen künftig Regionaleffekte, die bei der Gewährung von Filmförderung zu erbringen sind, gegenseitig anerkennen. Ein entsprechendes Kooperationsabkommen ist heute vom Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, dem für Medien zuständigen baden-württembergischen Staatsminister Willi Stächele und dem Hessischen Rundfunk unterzeichnet worden. "Mit der Kooperationsvereinbarung wollen wir den hessischen und baden-württembergischen Produzenten eine höhere Flexibilität bei der Realisierung von Filmprojekten ermöglichen. Durch diese Liberalisierung wird die Attraktivität der Filmstandorte Hessen und Baden-Württemberg weiter gesteigert", hob Minister Corts hervor. Für die Umsetzung der Vereinbarung ist in Hessen die Hessische Filmförderung sowie die InvestitionsBank Hessen AG zuständig.

04.09.2007 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

In beiden Ländern sei der Erhalt von Filmförderung daran geknüpft, dass ein bestimmter Prozentsatz der Fördersumme – in Hessen 100 Prozent – im Land ausgegeben werde, erläuterte der Kunstminister. Im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit könne künftig ein Teil dieses Regionaleffekts im jeweiligen Partnerland erbracht werden. "Produzenten dürfen so bis zu 25 Prozent der Fördersumme im Partnerland ausgeben."

Produzenten in Hessen und Baden-Württemberg können damit leichter wechselseitig auf Dienstleister, Drehorte und den Kreativpool an Schauspielern und anderen Filmschaffenden im jeweiligen Nachbarland zurückgreifen. "Beide Länder verfügen über interessante Drehorte und ein hohes Kreativpotenzial, das durch den neu geschaffenen Spielraum künftig noch besser genutzt werden kann", sagte Minister Corts. Die Regelungen gelten ab sofort.


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