Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist Berichterstattung der Ostsee-Zeitung erneut zurück

Zur Berichterstattung vom 11. Februar 2014 unter der Überschrift "Personalräte greifen Brodkorb an" nimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wie folgt Stellung:

12.02.2014 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
  1. Wir bedauern, dass die Ostsee-Zeitung erneut Personalfälle namentlich zum Gegenstand ihrer Berichterstattung macht, zumal wesentliche Teile dieser Angaben nachweislich falsch sind.
  2. Es ist nicht zutreffend, dass eine Mitarbeiterin aufgrund einer angeblichen "CDU-Nähe" versetzt wurde. Die betroffene Mitarbeiterin, die inzwischen Mitarbeiterin im Innenministerium ist, erklärt hierzu selbst: "Der Bericht in der Ostsee-Zeitung hat mich erschüttert. Er ist für mich inhaltlich nicht nachvollziehbar. Tatsächlich war ich sehr gerne im Bildungsministerium und hatte zu keiner Zeit den Eindruck, Herr Minister Brodkorb wolle mich loswerden. Mein Wechsel in das Innenministerium erfolgte auf eigenen Wunsch zur Stärkung meiner Verwendungsbreite."
  3. Auch ist es falsch, dass eine in der Berichterstattung namentlich genannte Mitarbeiterin des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mitglied der SPD ist. Unzutreffend ist ebenfalls, dass die Mitarbeiterin während der Amtszeit von Herrn Minister Tesch "mit einem Posten im Ministerium 'versorgt' wurde". Die betreffende Mitarbeiterin leitet seit 1991 ununterbrochen dasselbe Referat.
  4. In dem Bericht der Ostsee-Zeitung wird zudem darauf hingewiesen, dass die Stelle der Geschäftsführung der Stiftung Mecklenburg "bislang nicht ausgeschrieben" worden sei. Offenbar soll nahegelegt werden, dass hier möglicherweise ein Rechtsverstoß vorliege oder drohe. Die Aufgabe der Geschäftsführung wurde bereits in den letzten Jahren im Wege der Zuweisung einer besetzten Stelle aus dem Bildungsministerium wahrgenommen, d.h. das Dienstverhältnis zwischen der entsprechenden Mitarbeiterin zum Bildungsministerium blieb aufrechterhalten. Zurzeit wird geprüft, ob auch in Zukunft durch Zuweisung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters die Arbeit der Stiftung Mecklenburg unterstützt werden kann. Eine Stelle, die sich nicht im Stellenplan der Stiftung Mecklenburg befindet und zudem bereits besetzt ist, kann auch nicht ausgeschrieben werden. Sofern sich das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur entscheidet, die Stiftung Mecklenburg auch künftig durch Zuweisung einer besetzten Stelle zu unterstützen, wird es in diesem Zusammenhang weder eine Beförderung noch sonstige Zulagen geben.

Abschließend weisen wir auf unsere Pressemitteilung Nr. 022-14 vom 06.02.2014 hin. Die Einigungsstelle unter Vorsitz einer Richterin ist bei einer der in Rede stehenden Maßnahmen dem Antrag des Bildungsministeriums gefolgt und hat damit dessen Rechtsauffassung bestätigt.


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