Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen zur Veröffentlichung von Vergütungsdaten auf
Nach der Veröffentlichung individualisierter Vergütungsdaten aller NRW-Hochschulleitungen im Internet hatte das Wissenschaftsministerium am 25. Februar 2014 Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erstattet. Die Staatsanwaltschaft teilte dem Ministerium jetzt mit, dass sie keine Ermittlungen gemäß §§ 152 Absatz 2, 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) aufnehmen wird.
16.05.2014 Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-WestfalenUnabhängig davon hat das Ministerium im Rahmen der hausinternen Überprüfung die internen Regelungen und Abläufe zum Umgang mit Akten, die als Verschlusssachen eingestuft werden oder missbrauchsgefährdet sind, untersucht. Die bestehenden Regelungen wurden nun um "Empfehlungen zum Umgang mit potentiell vertraulichen Unterlagen" ergänzt, um eventuelle Verfahrensrisiken besser einzugrenzen.
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