Streikfolgen: Bildungsminister verkürzt Bewährungszeit nach Disziplinarstrafen
Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug hat die Bewährungszeit für beamtete Lehrerinnen und Lehrer, die am 3. Juni 2010 mit ihrer Streikteilnahme einen Rechtsbruch begangen haben und disziplinarisch belangt wurden, herabgesetzt.
08.11.2011 Pressemeldung Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-HolsteinBereits zwei Jahre nach der Aktion am 3. Juni 2010 sollen Verweise oder Geldbußen kein Hinderungsgrund mehr für mögliche Beförderungen sein, sagte der Minister heute (7. November). Im Regelfall wären die betroffenen Lehrkräfte drei Jahre lang - gerechnet nach Zustellung der Disziplinarverfügung - belastet gewesen. "Diese höchstmögliche Bewährungszeit von drei Jahren halte ich in diesen Fällen für unverhältnismäßig", sagte Klug. Er betonte, in der Mehrheit hätten sich die betroffenen Beamtinnen und Beamten zuvor nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Der Minister ließ keinen Zweifel daran, dass die Streikteilnahme beamteter Lehrkräfte am 3. Juni 2010 rechtswidrig gewesen sei, die Disziplinarmaßnahmen seien daher zwingend.
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