Änderung des Landeshochschulgesetzes notwendig
Die Hochschulrektoren haben ablehnend Stellung genommen zu einem Kabinettsbeschluss, der eine Änderung des Landeshochschulgesetzes zum Ziel hat, "damit die Landesregierung selbst Umstrukturierungen in den staatlich finanzierten Hochschulen in die Hand nehmen kann, wenn sich die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie zu solchen schwierigen Entscheidungen nicht in der Lage sehen. Diese Gestaltungsmöglichkeiten für die Landesregierung gibt es in allen anderen Bundesländern auch", sagte der Bildungsminister.
22.07.2005 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern"Wir wischen die Bedenken der Hochschulrektoren gegen eine Änderung des LHG nicht weg, aber müssen uns leiten lassen von vorrangigen Überlegungen: Wo die Hochschulen bei strukturellen Entscheidungen überfordert sind, muss die Landesregierung die Möglichkeit haben, verfahrene Situationen aufzulösen.
Ich gehe immer noch davon aus, dass die Hochschulen des Landes gemeinschaftlich selbst in der Lage sind, eine starke Wissenschaftsregion selbst zu entwickeln. Aber wir rüsten uns für den Fall, dass sie dazu doch nicht in der Lage sind, mit einer geeigneten Gesetzesänderung. Die Landesregierung muss handlungsfähig sein."
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