Bildungsminister Metelmann: Universität Rostock verzichtet auf 5 Jahre Planungssicherheit

"Unsere Meinungsverschiedenheiten beruhen auf unterschiedlichen Perspektiven. Ich betrachte die Entwicklung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern aus der Sicht des gesamten Landes, Herr Wendel dagegen hat lediglich seine Universität im Blick," so Bildungsminister Metelmann zu den Vorwürfen von Rektor Wendel zu den gescheiterten Zielvereinbarungen mit der Universität Rostock.

02.05.2006 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

Die Aufgabe des Landes lautet: Profilierung der Hochschulen durch Konzentration und Kooperation. Das heißt, bestimmte Fachgebiete auszubauen.

Für die Universität Rostock sind das z.B. die Wissenschaftsbereiche Physik, Lebenswissenschaften, das Ingenieurwesen und die Pädagogik. Das heißt aber auch, sich von anderen Bereichen zu trennen, und das ist in Rostock z. B. die Juristik, wobei dieser Bereich nicht gänzlich gestrichen werden soll, denn er wird in Verbindung mit anderen Wissenschaften gebraucht, aber die Staatsexamensausbildung wird künftig nicht mehr in Rostock gesehen.

Dieser Art Strukturplanung pflichtet uns auch der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Prof. Strohschneider, bei, indem er auf die Notwendigkeit von Profilierung durch Ausbau und Stabilisierung von Fächern hinweist, aber auch auf die Trennung von wissenschaftlichen Arbeitsfeldern. Ein schmerzlicher, aber unumgänglicher Weg.

Dafür bietet das Land Vertragssicherheit und Planbarkeit für fünf Jahre. Das Land macht sichere Zusagen zum Hochschulbau, zur Finanzausstattung, zu Personalstellen und für wissenschaftliche Großprojekte. Das Geld für den Stellenabbau bleibt jeder Hochschule erhalten und es ist eine jährliche Steigerung in der Finanzausstattung von 1,5 Prozent zugesagt.

"Gibt es denn ein anderes Bundesland, das eine derartige Planungssicherheit über einen solchen Zeitraum bieten kann? Fünf Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls wollten darauf für ihre weitere Arbeit nicht verzichten und haben sich auf Zielvereinbarungen mit dem Land einigen können."

Bis zum 30. April 2006 steht laut Landeshochschulgesetz die Tür für Zielvereinbarungen offen. Danach geht es um Zielvorgaben.


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