Hessen und Thüringen vereinbaren Lehrerübernahmeverfahren
Die Länder Hessen und Thüringen haben eine Vereinbarung geschlossen, die Thüringer Lehrkräften aus dem Haupt- und Realschulbereich einen vereinfachten Wechsel nach Hessen ermöglicht. Wie die Kultusstaatssekretäre Kjell Eberhardt (Thüringen) und Joachim Jacobi (Hessen) heute mitteilten, können interessierte Lehrkräfte aus Thüringen bereits zum 1. September 2005 in den hessischen Schuldienst übernommen werden. "Damit können wir einerseits Lehrpersonal in Thüringen sozialverträglich abbauen und andererseits den Fachbedarfsmangel in Hessen verringern. Das ist ein gutes Beispiel für eine länderübergreifende Zusammenarbeit, die allen Beteiligten einen Nutzen bringt", erklärten beide Staatssekretäre übereinstimmend.
22.03.2005 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenNach den Worten Eberhardts muss im Freistaat aufgrund sinkender Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen weiter Personal abgebaut werden. Möglichkeiten wie Teilzeitbeschäftigung oder Altersteilzeit würden weiterhin ausgeschöpft. "Die Vereinbarung mit Hessen eröffnet darüber hinaus einigen unserer Lehrkräfte eine prima Chance, in den hessischen Schuldienst wechseln zu können." Jacobi sagte: "In Hessen gibt es derzeit einen Fachbedarfsmangel gerade im Haupt- und Realschulbereich. Das Land sucht in manchen Fächern dringend geeignete Lehrkräfte. Wo wir für freie Stellen keine eigenen Leuten finden, haben wir jetzt die Möglichkeit, Bewerber aus Thüringen in einem vereinfachten Verfahren nach Hessen zu holen."
Thüringer Lehrkräfte bewerben sich für das "Sonderverfahren Thüringen-Hessen" für einen Wechsel in den Bereich der Haupt- und Realschulen im hessischen Schuldienst. Wer die Freigabe erhält, wird vom Thüringer Kultusministerium an die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) im Staatlichen Schulamt Darmstadt gemeldet. Die ZPM wiederum informiert die 15 Staatlichen Schulämter in Hessen über die Bewerbungen aus Thüringen.
Die Übernahme erfolgt bei Beamten durch Versetzung, bei Angestellten durch Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages und des Thüringer Aufhebungsvertrages in einem hessischen Staatlichen Schulamt. Dienstbeginn in Hessen ist der 1. September 2005.
Keine Kommentare vorhanden