Land Hessen schließt einen Vertrag mit der Rhönklinikum AG

Die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg ist heute einen wichtigen Schritt vorangekommen. Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, hat das Kaufangebot der Rhönklinikum AG offiziell für das Land Hessen in notarieller Form vor einem Notar in Aschaffenburg angenommen.

04.01.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Unterzeichnet haben ferner zwei kaufmännische Geschäftsführer der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH sowie der Präsident der Marburger Universität und der Kanzler der Giessener Universität und die Dekane der medizinischen Fachbereiche.

"Die Übergabe an den künftigen Betreiber ist damit fast abgeschlossen, wir kommen wie geplant zügig voran. Mit der ersten Privatisierung einer deutschen Universitätsklinik schaffen wir ein Musterbeispiel, das allgemein aufmerksam mitverfolgt wird und in einzelnen Ländern auch Gegenstand künftiger Planungen und Überlegungen ist", so Corts,

Mit dem neuen privatisierten Klinikum wird in Hessen das modernste und innovativste Uniklinik-Zentrum Deutschlands entstehen, wovon vor allem auch die Krankenversorgung in der Region auf höchstem Niveau profitiert. Durch die Bündelungen exzellenter wissenschaftlicher Kapazitäten wird sich das neue hochschulmedizinsche Zentrum im internationalen Wettbewerb durch mehr Effizienz in der Forschung behaupten. Damit werden Arbeitsplätze gesichert, die an den früheren Standorten in Folge der Gesundheitsreform gefährdet gewesen wären: bis zum Jahr 2010 wird es keine betriebsbedingten Kündigungen am neuen Uniklinikum Gießen und Marburg geben. Die Rhönklinikum AG hat ein Gesamtfinanzierungspaket von 640 Millionen Euro geboten, der Kaufpreis der beiden Kliniken beträgt 112 Millionen Euro.

Eine Vergaberüge des Mitbewerbers Asklepios wurde entgegen anders lautender Meldungen bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 2. Januar 2006 um 24 Uhr nicht erhoben. Ein Schreiben des nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers Asklepios musste als Auskunftsersuchen des Unternehmens vom Land Hessen gewertet werden. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat nicht nur diesem Auskunftsersuchen entsprochen, sondern Asklepios überdies auch informiert – ohne Widerspruch des Unternehmens -, dass der Brief als Auskunftsersuchen anzusehen sei. Auch haben weitere ausführliche Gespräche stattgefunden, in denen Asklepios die Entscheidung des Landes erläutert wurde.

Der geplante Verkauf von 95 Prozent der Anteile der GmbH (fünf Prozent behält das Land) wird mit der Zustimmung des hessischen Landtags wirksam.


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