Landesregierung weist Äußerungen von Asklepios zum Zuschlag mit "gelassener Entschiedenheit" zurück
Mit "gelassener Entschiedenheit" hat die Hessische Landesregierung die öffentlich geäußerte Kritik des Asklepios-Konzerns zum Zuschlag für die Rhön-Klinikum AG als privaten Betreiber des Universitätsklinikums Gießen und Marburg zurück gewiesen.
30.12.2005 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst"Die Entscheidung für die Rhön-Klinikum AG ist formal korrekt, inhaltlich richtig - und von den Konditionen her die ganz eindeutig beste für Mittelhessen", erklärte der Staatssekretär im Hessischen Wissenschaftsministerium, Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, heute in Wiesbaden. In einem Brief an die Anwälte von Asklepios wird eingehend dargelegt, dass und warum alle Beteiligten nach Analyse und Bewertung zu dem Ergebnis kamen, dass das Asklepios-Angebot nicht das "wirtschaftlichste Angebot" gewesen sei. Dabei, so weiter, sei nicht nur "richtig gerechnet", sondern auch "sachgerecht inhaltlich bewertet" worden. Die von Asklepios öffentlich vorgetragene Vermutung, die bessere Wertung des Angebotes von Rhön-Klinikum im Vergleich zu Asklepios beruhe auf einem "handwerklichen Fehler" oder "Additionsfehlern", sei unzutreffend und angesichts der vorliegenden Angebote einfach zu widerlegen. Im Interesse eines auch zukünftig unbelasteten Verhältnisses zwischen Asklepios und dem Land Hessen sei die Landesregierung selbstverständlich bereit, Asklepios in einem weiteren persönlichen Gespräch auf der Basis der im Brief der Anwälte von Asklepios gestellten Fragen Einzelheiten der Entscheidung zu erläutern. Leonhard äußerte in diesem Zusammenhang Verständnis dafür, dass der Asklepios-Konzern, der sicher auch erhebliche Anstrengungen unternommen habe, um die Verantwortung für dieses nationale Vorzeigeprojekt übernehmen zu können, enttäuscht auf die Entscheidung reagiere und Auskunft über die Gründe für die vom Kabinett getroffene Entscheidung begehre.
Leonhard erläuterte für die Landesregierung eingehend, dass für die Vergabe - wie auch nach der Kabinettsentscheidung in der nachfolgenden Pressekonferenz eingehend vorgetragen - keineswegs nur finanzielle Fragen ausschlaggebend gewesen seien. "Die enge Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im Klinikum und den medizinischen Fachbereichen in Gießen und Marburg fand ja gerade deshalb statt, weil das unternehmerische und wissenschaftliche Gesamtkonzept sowie die sozialen Belange wie Sicherung der Arbeitsplätze und Fortbildung eine so hohe Bedeutung haben sollten", hob der Staatssekretär hervor. In Anbetracht dieser Faktoren seien alle Beteiligten übereinstimmend der Überzeugung, dass die Rhön-Klinikum AG auch jenseits materieller Fragen den Zuschlag habe bekommen müssen: "Es ging schließlich nicht um eine ,Versteigerung´ eines Klinikums zum Höchstpreis, sondern um ein Gesamtkonzept aus Medizinkonzept und Forschung und Lehre, Investitionen, sozialen Gesichtspunkten der Arbeitnehmerschaft, Kaufpreis und darum, wie beste Spitzenmedizin sowie Spitzenforschung und -lehre in Gießen und Marburg garantiert werden können."
Zu der von Asklepios angeschnittenen Frage der Investitionen stellte Leonhard heraus, dass diese laut dem vom Land zugrunde gelegten Vertragswerk
- klar bezeichnet und mit einem inhaltlich eindeutigen Konzept unterlegt sein mussten,
- es einen verbindlichen Zeitplan für deren Umsetzung geben musste,
- und für jede angebotene Investition die Verpflichtung geben musste, dass bei Abweichung eine angemessene Vertragsstrafe an das Land Hessen zu zahlen sei.
Selbstverständlich, so Leonhard in diesem Zusammenhang, konnten allein die zum maßgeblichen Stichtag 13. Dezember 2005, 24.00 Uhr, notariell beurkundeten Angebote der Bewerber bewertet und verglichen werden und nicht etwa im Vorfeld oder danach geäußerte Angebote.
Wenn Asklepios nun einwende, auf die vertraglich zugesagten Fristen komme es nicht an, müsse dem entgegen gehalten werden, dass der Bewerber Rhön-Klinikum sich verpflichtet habe, die Bauinvestitionen bis 2010 abzuschließen, Asklepios dagegen diese erst bis 2020 garantiert habe: "Alle Beteiligten wissen jedoch, dass eine um zehn Jahre frühere Realisierung aller zugesagten Investitionen für Mittelhessen ein großer Standortvorteil ist, der selbstverständlich bewertet wurde."
Das Angebot von Asklepios, 125 Millionen Euro für "medizinische Geräte und technische Ausstattung und Informationstechnologie" aufzuwenden, sei selbstverständlich auch berücksichtigt worden. Allerdings habe der Bewerber für diese Investitionen kein spezifiziertes Konzept vorgelegt: "Ohne ein solches Konzept wäre es für das Land aber unmöglich, in den kommenden Jahren zu prüfen, ob es sich um ganz normale und selbstverständliche Investitionen in den laufenden Klinikbetrieb oder wirklich um eine zur Investitionsverpflichtung zu zählende Zusatzleistung handelt." Darüber hinaus habe der Bewerber Asklepios für diese Investition weder einen Zeitrahmen vorgelegt noch sich verpflichtet, bei Nichterfüllung die entsprechende Vertragsstrafe zu leisten. Im Falle des Zuschlages wäre es für das Land Hessen und das Universitäts-Klinikum also nicht möglich gewesen, zu einem späteren Zeitpunkt auf die Erfüllung der Zusage zu pochen beziehungsweise die entsprechenden Summen einzufordern. Der mit Vertragsstrafe belegten Bauzusage von Rhön-Klinikum für eine Strahlenklinik in Marburg im Wert von mindestens 107 Millionen Euro habe also ein kaum überprüfbares und rechtlich ungesichertes Angebot von Asklepios gegenüber gestanden: "Alle Beteiligten waren sich einig, dass man rechtlich abgesicherten Zusagen den Vorzug vor unbestimmten Ankündigungen geben muss." Der Rhön-Klinikum AG habe also nicht nur wegen der besseren Absicherung von Forschung und Lehre und des höher ausgestatteten Sozialfonds, sondern auch wegen der deutlich höheren rechtlich abgesicherten Investitionen der Vorzug gegeben werden müssen. Bei den rechtlich und auch mit Vertragsstrafen abgesicherten Investitionszusagen gebe es einen Unterschied von 367 Millionen Euro bei Rhön-Klinikum gegenüber 260 Millionen Euro bei Asklepios.
In seiner Erklärung äußerte Leonhard die Hoffnung, dass mit der heutigen Antwort - oder spätestens nach einem weiteren persönlichen Gespräch - die von Asklepios geäußerten Zweifel ausgeräumt sein müssten.
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