"Staatstheater Wiesbaden beschäftigt nur einen Ballettdirektor"

"Das Bühnenschiedsgericht hat ausdrücklich keine Pflicht des Staatstheaters Wiesbaden zur Weiterbeschäftigung des Ballettdirektors Ben van Cauwenbergh festgestellt." Das hat der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, im Hinblick auf die öffentliche Diskussion über dieses Thema hervorgehoben. Die Entscheidung des Schiedsgerichts beziehe sich lediglich darauf, dass das zum 15. August 2007 auslaufende Vertragsverhältnis mit dem Ballettdirektor durch die Mitteilung der Nichtverlängerung seitens des Intendanten nicht beendet worden sei. "Das Staatstheater Wiesbaden muss also nur einen Ballettdirektor beschäftigen, und das wird vom 16. August 2007 an der neu engagierte Stefan Thoss sein."

20.02.2007 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

In der Frage des Cauwenbergh-Vertrags werde das Land in Berufung gehen, sobald die schriftliche Begründung des Schiedsspruchs vorliegt. Am Ende aller Instanzen werde die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit Ben van Cauwenbergh stehen.


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