Dr. Brigitte Schumann war 16 Jahre Lehrerin an einem Gymnasium, zehn Jahre Bildungspolitikerin und Mitglied des Landtags von NRW. Der Titel ihrer Dissertation lautete: "Ich schäme mich ja so!" - Die Sonderschule für Lernbehinderte als "Schonraumfalle" (Bad Heilbrunn 2007). Derzeit ist Brigitte Schumann als Bildungsjournalistin tätig.
RuhrFutur und der Regionalverband Ruhr haben mit der Präsentation des „Bildungsbericht Ruhr 2020“ auf der Basis eines Bildungsmonitorings eine Grundlage für zielgerichtetes bildungspolitisches Handeln im Ruhrgebiet vorgelegt.
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Die Daten des nationalen PISA-Berichts 2018 hätten eigentlich für das deutsche PISA-Konsortium endlich Anlass sein müssen, die schulstrukturellen Gründe aufzudecken, die die großen Leistungsunterschiede von Jugendlichen an nicht gymnasialen Schularten gegenüber Gymnasiasten erklären.
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Wenn trotz steigender Inklusionsanteile an allgemeinen Schulen die Zahl der Kinder an Sonderschulen nicht sinkt, dann ist dies Resultat einer Bildungspolitik, die die Inklusion der Sonderpädagogik überlässt und die völkerrechtlichen Ansprüche aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) komplett ignoriert.
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Es ist leider kein Einzelfall, dass die elterliche Wahrnehmung des Rechts auf inklusive Bildung als „Kindeswohlgefährdung“ umgedeutet und damit ausgehebelt wird, findet unsere Gastautorin Brigitte Schumann.
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Eine Studie hat am Beispiel von NRW erforscht, wie sich das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs aus der Perspektive der beteiligten Professionen und im Verhältnis zu Inklusion darstellt.
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Ein Ergebnis der Corona - Krise steht für Bildungsexperten ziemlich sicher fest: Die Schließung von Kitas und Schulen hat die soziale Ungleichheit und Benachteiligung verschärft. Wie reagiert die Bildungspolitik darauf?
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Wie die Berliner Gemeinschaftsschulen beweisen auch die PRIMUS Schulen in NRW, dass inklusive Langformschulen allen Kindern große Lernzuwächse ermöglichen und den Lernerfolg von der sozialen Herkunft weitgehend entkoppeln können.
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Mit ihren Empfehlungen missachtet die Kultusministerkonferenz (KMK) die menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und ignoriert die schwerwiegende Kritik an der sonderpädagogischen Praxis aus jüngster Zeit.
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Der wissenschaftliche Beirat für den PRIMUS-Schulversuch in NRW hat dringend zu einer vorzeitigen Verlängerung des Schulversuchs geraten, aber das Schulministerium behält die Empfehlungen lieber für sich.
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Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat beschlossen, die 5 Schulstandorte, die im Schulversuch die Zusammenlegung von Grundschulen mit weiterführenden Schulen unter einer Schulleitung erproben, über den Versuchszeitraum hinaus nicht fortzuführen.
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