Gastbeitrag

Keine diskriminierenden bildungspolitischen Notlösungen!

Der Gesetzentwurf des Schulministeriums, der für Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf die verpflichtende Teilnahme an ABC-Klassen vorsieht, ist umstritten. Jetzt hat sich auch der Städtetag NRW gemeldet und schlägt stattdessen Vorschulklassen vor. Ein Kommentar.

09.03.2026 Nordrhein-Westfalen Artikel Dr. Brigitte Schumann
  • Erzieherin zeigt kleinem Mädchen die Buchstaben. © Adobe Stock Benachteiligte Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund kommen meistens erst spät in die Kita und haben dementsprechend eine zu kurze Verweildauer für ihre förderliche Entwicklung.

In einer veröffentlichten Stellungnahme schlägt der Geschäftsführer des Städtetages NRW die Einrichtung von Vorschulklassen für Kinder mit Sprachförderbedarf vor. Sie könnten nach dem letzten Kitajahr dort ihre Startchancen für die Grundschule verbessern.    

Pragmatisch und kostenminimierend

Der Städtetag rechnet der Schulministerin vor, dass allein die Kosten, um „Hunderttausende Kinder zweimal pro Woche von der Kita in die Schule und zurück zu transportieren“, einen großen Teil des Geldes aufbrauchen, das insgesamt für die von ihr geplante Sprachfördermaßnahme angesetzt ist. Hinzu kämen Kosten für die Bereitstellung des zusätzlichen Personals und Engpässe bei den Räumlichkeiten an Schulen.

In Bezug auf die Vorschulklassen wird angeführt, dass die Kinder betroffen seien, die ein Jahr länger die Grundschule besuchen, „weil ihre Kompetenzen noch nicht zu den schulischen Anforderungen passen.“ Dafür würden bereits de facto Räume und Personal bereitgestellt. Der daraus abgeleitete Vorschlag: „Statt also den Schulbesuch für viele Kinder um ein Jahr Grundschule zu verlängern, könnten Kinder mit Förderbedarf gleich vor der ersten Klasse in eine Vorschulklasse kommen.“ Damit könne man bereits vorhandene Ressourcen und Konzepte nutzen und sie mit einem Sprachförderkonzept in Zusammenarbeit mit den Kitas verbinden.

Keine Rolle rückwärts mit Vorschulklassen!    

Die derzeit geltende Konstruktion der zweijährigen flexiblen Schuleingangsphase sieht vor, dass die eingeschulten Kinder diese – je nach ihren individuellen Fähigkeiten – in ein, zwei oder drei Jahren durchlaufen. Sie können in jahrgangsübergreifenden Gruppen oder getrennt nach Jahrgängen unterrichtet werden. Beim dreijährigen Durchlaufen der jahrgangsübergreifenden Schuleingangsphase bleiben den Kindern die soziale Gruppe und die vertraute Umgebung weitgehend erhalten.

Hat der Städtetag vergessen, dass die Bildungspolitik 2005/2006 aus gutem Grund bewogen hatte, den an Grundschulen angegliederten und vorgelagerten Schulkindergarten für noch nicht „schulreife“ Kinder zugunsten der flexiblen Schuleingangsphase abzuschaffen? Sie folgte damit der Grundschulforschung, die keine lern- und entwicklungsförderlichen Vorteile in Zurückstellungen und Sonderwegen erkennen kann, wohl aber das Potenzial für Beschämung, Diskriminierung und soziale Ausgrenzung durch die selektive Abtrennung von den Gleichaltrigen.    

Auch gegen die inklusive Leitidee, dass das System sich dem Kind anzupassen hat, wird verstoßen, wenn Kinder zurückgestellt werden, „weil ihre Kompetenzen noch nicht zu den schulischen Anforderungen passen“.

Auch Bildungswissenschaftler:innen warnen

In einer ausführlichen Stellungnahme haben zahlreiche Bildungswissenschaftler:innen im Sommer 2025 Pläne der Bundesregierung kritisiert, für alle Vierjährigen die verpflichtende Teilnahme an einer Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands mit den Ländern zu vereinbaren. Bei Förderbedarf sollen die Länder demnach geeignete, verpflichtende Fördermaßnahmen und -konzepte vorstellen.

Die Forschenden stellen heraus, dass die Effektivität von separierenden Förderansätzen wie Schulkindergärten und Vorschulklassen in wissenschaftlichen Studien genauso wenig belegt werden konnte wie der Erfolg additiver Sprachförderprogramme, die das Schulministerium vorsieht.

Die negativen Folgen segregierter Bildungsangebote wie Vorschulklassen und Deutschkursen seien dagegen gut dokumentiert.  „Sie begünstigen soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung, reduzieren die Gelegenheiten zum Erwerb der Umgebungssprache Deutsch, weisen häufig geringere Qualitätsstandards auf als reguläre Angebote und führen nicht zu verbesserten Bildungsergebnissen (Decker-Ernst, 2017).“ Die Wissenschaftler:innen verweisen auf Erkenntnisse zu separierenden Maßnahmen wie den „Ausländerklassen” und aktuellen Untersuchungen zu den Effekten von „Deutschförderklassen” (Woltran & Schwab, 2025).

Diskriminierung im Zugang zu frühkindlicher Bildung beseitigen!

Die Wissenschaftler:innen benennen strukturelle Hürden wie Informationsdefizite, bürokratische Anforderungen und institutionelle Ausgrenzungsmechanismen, die vielen Familien mit Migrationshintergrund den Zugang zum System der Kindertagesbetreuung erschweren. „Auch bei der Platzvergabe in Kindertageseinrichtungen zeigen sich strukturelle Selektionsmechanismen, ebenso wie rassistische Logiken in Auswahlprozessen (Bostancı & Wirth, 2024). Aktuelle Studien bestätigen, dass trotz vorhandener Betreuungswünsche vieler Familien mit Migrationshintergrund häufig kein Zugang zur Betreuung erfolgt (Jessen et al., 2020).“

„Vor diesem Hintergrund“, so die Kritik der Wissenschaftler:innen, „greifen die geplanten Sprachstandserhebungen ab dem vierten Lebensjahr zu kurz. Sie setzen erst dann ein, wenn viele Kinder bereits durch fehlenden Zugang von früher Bildung ausgeschlossen wurden. Anstatt auf nachgelagerte Diagnostik zu setzen, müsste bildungspolitisches Handeln am Anfang ansetzen – bei einem gerechten, diskriminierungssensiblen Zugangsprozess. Nur wenn alle Kinder frühzeitig Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung erhalten, können gerechte Startvoraussetzungen geschaffen und Bildungspotenziale entfaltet werden.“

„Kein Kind zurücklassen!“

Das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen“ (KeKiz) entstand 2012 aus einer gemeinsamen Initiative der rot-grünen Landesregierung, mehreren Modellkommunen und der Bertelsmann Stiftung. Die beteiligten Kommunen wurden darin unterstützt, kommunale Präventionsketten durch Vernetzung, Koordination und Bündelung von Angeboten vor Ort aufzubauen, um Kinder, Jugendliche und ihre Familien für ein „gelingendes Aufwachsen“ von der Schwangerschaft bis zum Berufseintritt zu begleiten. Nach dem Regierungswechsel von Rot-Grün zu Schwarz-Gelb 2017 wurde das Modellvorhaben in die Initiative „Kinderstark“ überführt.   

Evaluationsstudien und Werkstattberichte zu dem Modellprojekt sind eine Fundgrube für Handlungsbedarfe und -empfehlungen im Bereich der frühen Bildung. Sie bestätigen, dass Kinderarmut ein Risiko für gelingendes Aufwachsen ist. Zudem zeigen sie, dass der Zugang zu Kitas sozial und ethnisch selektiv ist. Benachteiligte Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund kommen meistens erst spät in die Kita und haben dementsprechend eine zu kurze Verweildauer für ihre förderliche Entwicklung.

Auswertungen der Schuleingangsuntersuchungen ausgewählter Ruhrgebietsstädte wie der Bildungsbericht Ruhr aus dem Jahr 2012 belegen darüber hinaus einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Dauer des Kita-Besuchs und dem Kompetenzerwerb: „Dauerte der Kita-Besuch nur ein Jahr oder weniger, haben knapp 60 % der Kinder einen Förderbedarf in schulrelevanten Entwicklungsbereichen. Nach einer Besuchszeit von ca. 4 Jahren oder mehr hat sich der Anteil auf ca. 25 % reduziert, diejenigen mit mangelnder Sprachkompetenz auf 11 %.“

Dass die Zusammensetzungen der Kitas in sozialer und ethnischer Hinsicht sehr ungleich sind, zeigt der Werkstattbericht zu KeKiz mit dem Titel „Keine Kita für alle“. Den Untersuchungen zufolge wird dies „zwar in erster Linie durch die hohe sozialräumliche Segregation verursacht, wie sie in Großstädten typisch ist“, aber erhöht durch unterschiedliche Wahlmöglichkeiten der Eltern und der Autonomie der unterschiedlichen Kita-Träger bei der Platzvergabe. „Das bleibt nicht ohne Folgen für die benachteiligten Kinder, die in den Einrichtungen häufig unter sich sind“, betonen die Autor:innen des Berichts.

Warum ist von dem Wissen, das in den wissenschaftlichen Evaluationsstudien zu KeKiz gewonnen wurde, relativ wenig in der Landespolitik angekommen? Warum sind festgestellte Handlungsbedarfe nicht systematisch in handfeste Politik für bessere Förderstrukturen in der frühen Bildung mit auskömmlicher Landesfinanzierung übersetzt worden?  Diese Fragen stellen sich besonders im Hinblick auf das Ruhrgebiet, eine Region mit hohen SGB-II-Quoten und entsprechender Armutsgefährdung von Kindern.    

Bildungskrise mit Ansage

Als Bildungskrise mit Ansage lesen sich die Bildungsberichte Ruhr von 2012, 2020 und 2024.    

2012 meldet der erste Bildungsbericht, dass in der Metropole Ruhr ca. jedes dritte Kind einen Förderbedarf in den schulrelevanten Entwicklungen aufweist. Bei benachteiligten Kinders braucht fast die Hälfte der Kinder Förderung. Empfohlen werden u.a. früher Kita-Besuch, intensiver Ausbau der Plätze für unter 3-Jährige, Entwicklung von Standards für die Umsetzung von Sprachförderung in den Kitas und Maßnahmen zur Professionalisierung der Erzieher:innen.

Laut Bildungsbericht Ruhr 2020 beginnen die Kinder im Ruhrgebiet ihre Schulzeit häufiger unter schwierigen individuellen und sozialen Startbedingungen. Demgegenüber steht eine Kita-Infrastruktur, die „den Bedarf nicht vollständig decken kann und weiterhin erhebliche Anstrengungen für den qualitativen Ausbau erfordert“. Den Grundschulen wird vorausgesagt, dass mehr Kinder in die Schulen kommen werden, die nicht oder nur kurz in der Kindertageseinrichtung gefördert werden konnten.

Der Bildungsbericht 2024 berichtet 2024 von einem erschwerten Kita-Zugang für benachteiligte Gruppen und einer immer größer werdenden Gruppe von Kindern ohne vorherigen Kitabesuch vor der Einschulung. Bei den Kompetenzmessungen in der 3. Klasse haben 33 % der Grundschüler:innen im Ruhrgebiet die Mindeststandards in Deutsch verfehlt, in armutssegregierten Grundschulen liegt dieser Anteil weit darüber. Der Bericht schlägt vor, die Beteiligungsquoten durch beschleunigten Kitaausbau und die Überprüfung der kommunalen Finanzierungsbedingungen für die Beitragsentlastung der Familien mit geringem Einkommen zu verbessern.  

Richtige Ziele umsetzen!

Wie oft haben Bildungsökonom:innen schon vorgerechnet, dass Investitionen in die frühkindliche Bildung eine sichere Rendite sind, weil damit erhebliche Folgekosten eingespart werden und sie natürlich auch der Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit sind?

Wo bleibt aktuell die Entscheidung für bedarfsgerechte Investitionen in Kitaausbau und Kitaqualität, um die Teilhabe aller Kinder an der kindgerechten frühen Bildung perspektivisch zu sichern, statt diskriminierende und unwirksame Notlösungen für viel zu viele Kinder perspektivisch festzuschreiben und zu finanzieren? Das sogenannte Chancenjahr in der Kita, das die SPD fordert und die Enquetekommission ebenfalls empfiehlt, ist zwar besser als die anderen Notlösungen, kann aber nicht das Ziel ersetzen, den Zugang zur Kita für alle Kinder zu schaffen.    

Genau genommen müsste jedes Jahr im Bildungsverlauf aller Kinder ein „Chancenjahr“ sein. Die Laborschule Bielefeld, als wissenschaftliche Versuchsschule des Landes gegründet, zeigt, wie das im Zusammenspiel von Kita und Schule gelingt: durch ein Vorschuljahr als Klasse 0 für alle Fünfjährigen und danach gemeinsames Lernen aller Kinder und Jugendlichen bis Klasse 10. So wird es auch – allerdings ohne Vorschuljahr – in den erfolgreichen PRIMUS-Schulen vorgelebt.   



Mehr zum Thema


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden