Der Philologen-Verband NW hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien, Gesamtschulen und den Schulen des Zweiten Bildungsweges in Nordrhein-Westfalen wirkungsvoll zu vertreten
gegenüber Landtag, Landesregierung und den politischen Parteien
gegenüber der staatlichen Schulaufsicht und den privaten Schulträgern
gegenüber der Öffentlichkeit.
Wir sind eine starke Gemeinschaft unter dem Dach des Deutschen Beamtenbundes mit überzeugenden Serviceleistungen. Wir setzen uns ein ...
für ein begabungsgerechtes, vielgliedriges Schulwesen, damit Qualität und Leistung schulischer Bildung garantiert sind
für klare Schulprofile und landesweit gültige Qualitätsstandards, damit die Vergleichbarkeit und Aussagekraft der Abschlussprüfungen erhalten bleiben
für eine qualifizierte und schulformbezogene Lehrerausbildung sowie stetige, verlässliche und vorausschauende Einstellungspolitik, damit der Fachunterricht langfristig gesichert ist
für den Beamtenstatus der Lehrer und Lehramtsanwärter und eine leistungsgerechte Besoldung, damit unsere Unabhängigkeit gewahrt bleibt
für spürbare Arbeitserleichterungen im Schulalltag und für vernünftige Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer, damit die Grenze unserer Belastung nicht überschritten und das notwendige Engagement der Lehrkräfte für ihre Schülerinnen und Schüler nicht untergraben wird.
Der Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen (PhV NW) fordert die Landesregierung in NRW dazu auf, den Infektionsschutz an den Schulen zu verbessern und einheitliche Vorgaben für die Gesundheitsämter sicherzustellen.
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Der Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen (PhV NW) begrüßt die heutige Ankündigung von Schulministerin Yvonne Gebauer, im Rahmen des sogenannten „Vierten Maßnahmenpakets zur Gewinnung von Lehrkräften“ zusätzliche Einstellungen an Gymnasien im Vorgriff auf den im Zuge der Umstellung auf G9 zu erwartenden Lehrkräftebedarf der kommenden Jahre vorzunehmen.
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Für den Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen (PhV NW) steht fest: „Nach den Ferien sollte so viel Präsenzunterricht wie möglich stattfinden“, so die Vorsitzende des PhV NW Sabine Mistler. „Dies entspricht dem Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung.“
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Finanzielle und andere Risiken für Schulleitungen und Lehrer kaum abschätzbar: An vielen Gymnasien in NRW wächst die Sorge, dass Klassenfahrten aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus abgesagt werden müssen.
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Mit ungewöhnlich scharfen Worten verurteilen die Lehrerverbände LNRW (Philologen-Verband, Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen und der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs) das Vorhaben der Landesregierung, künftig den Umfang des Lehramtsstudiums der einzelnen Fächer zugunsten von Anteilen zur Beschäftigung mit Fragen der Inklusion zu reduzieren.
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Jede dritte Stelle der nach aktuellen Schülerzahlen notwendigen Lehrerstellen wird durch den Nachtragshaushalt nicht bereit gestellt. Der nordrhein-westfälische Philologen-Verband hat hierfür kein Verständnis. Er fordert in der Landtagsanhörung am 11. Juni 2015, dass sämtliche 1.013 Lehrerstellen zur Verfügung gestellt werden und nicht 339 Stellen aus dem Kontingent gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung entnommen werden.
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Im Rahmen der am Mittwoch, 13. Mai 2015 stattfindenden Landtagsanhörung zum 12. Schulrechtsänderungsgesetz fordert der nordrhein-westfälische Philologen-Verband, beim schulischen Erziehungsauftrag die Betonung der christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerte nicht ersatzlos entfallen zu lassen.
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Der Gymnasialtag 2015 des nordrhein-westfälischen Philologen-Verbandes am Samstag, 21. März, steht unter dem Leitmotiv "Starkes Gymnasium! Starkes NRW!" Vor mehr als 300 Teilnehmern werden Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt-Universität Berlin, und Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani, Hochschule Münster, Grundsatzreferate halten.
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Der nordrhein-westfälische Philologen-Verband respektiert das heute veröffentlichte Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27. Januar 2015, wonach eine pauschale Entscheidung über ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte mit der Religionsfreiheit unvereinbar sei. So widerspreche das Verbot eines aus religiösen Gründen getragenen islamischen Kopftuchs dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. (Art. 4 GG).
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Als ungeheuerlichen Vorfall wertet der nordrhein-westfälische Philologen-Verband ein Schreiben an die Kommunen, in dem bei der Umsetzung von Inklusion die Missachtung erforderlicher Rahmenbedingungen legitimiert wird.
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