Politik

Bundeskabinett beschließt 30. BAföG-Änderungsgesetz

Dorothee Bär, Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Die BAföG-Reform ist auf dem Weg. Mit verbesserten Leistungen, Vereinfachungen und mehr Digitalisierung.

12.08.2026 Bundesweit Pressemeldung Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  • Mehrere Menschen heben in einer Abstimmung ihre Hand. © Adobe Stock Der Entwurf für das 30. BAföG‑Änderungsgesetz greift zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf.

Das Bundeskabinett hat heute das 30. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Nun geht es mit dem parlamentarischen Beratungsverfahren weiter. Erste Verbesserungen am BAföG sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten.

Dazu erklärt die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär:

„Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann. Das BAföG wird künftig digitaler und die Verwaltung vereinfacht. Damit entlasten wir sowohl die Antragsstellerinnen und Antragsteller als auch Behörden von unnötiger Bürokratie. Zudem verbessern wir die Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten. Dies trägt dazu bei, jungen Menschen den Zugang zu einer guten Ausbildung zu erleichtern, junge Talente zu fördern und unsere Fachkräftebasis zu stärken. Das BAföG ist und bleibt die zentrale gesetzliche Leistung zur Finanzierung von akademischen und schulischen Ausbildungen.“ 

Hintergrund

Der Entwurf für das 30. BAföG‑Änderungsgesetz greift zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf. Er sieht vor, dass die Wohnkostenpauschale für Studierende, die außerhalb des Elternhauses wohnen, ab dem Sommersemester 2027 (1. April 2027) von bisher 380 Euro um rund 16 Prozent auf 440 Euro angehoben wird. Weiterhin werden die Bedarfssätze für Studierende in zwei Schritten, zum Wintersemester 2027/2028 und zum Sommersemester 2029 (1. April 2029), auf 563 Euro erhöht. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler erhöhen sich dabei jeweils proportional. Ab dem Schuljahresbeginn bzw. dem Wintersemester 2028/2029 erfolgen jährliche Anhebungen der Freibeträge und damit der Einkommensgrenzen für die Förderungsberechtigung. Zudem wird eine verlässliche und transparente Regelung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Fördersätze etabliert. Der Leistungsnachweis für den Erhalt von Ausbildungsförderung vom fünften Fachsemester an fällt weg. Schließlich soll die Antragstellung – mit Ausnahme von Härtefällen – künftig ausschließlich über das einheitliche und nutzerfreundliche digitale Antragsportal „BAföG Digital“ erfolgen.


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