Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die auf Feststellung einer Klägerin gerichtete Klage, dass für sie die besondere Altersgrenze für Lehrkräfte (Ende des Schuljahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird) gelte, abgewiesen.
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31.08.2022
Pressemeldung
Schule