Volker Igstadt ist Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel a.D. und Lehrbeauftragter für das Hessische Schul- und Dienstrecht am Institut für Sonderpädagogik der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Der Fall eines in NRW jahrelang grundlos in einer Förderschule für geistige Entwicklung beschulten Jungen hat zu einer Verurteilung des Landes zur Leistung von Schadensersatz geführt. Der Fall zeigt, dass das System der Förderschwerpunkte Schwachstellen aufweist. Von Volker Igstadt
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26.03.2019
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Schule