Integrationspolitik

Bildung für Flüchtlinge: Pläne der Bundesregierung reichen nicht

(pm) Anlässlich des morgigen Flüchtlingsgipfels von Bund und Ländern sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Mittwoch in Berlin: "Ohne Bildung und Ausbildung wird die Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft kaum gelingen. Es darf keine verlorene Generation entstehen. Wenn es aber um den Einstieg in eine Ausbildung geht, greifen die jetzigen Pläne von Bund und Ländern deutlich zu kurz.

23.09.2015 Artikel

Junge Asylsuchende oder Geduldete haben nur dann die Chance auf eine betriebliche Ausbildung, wenn ihr Aufenthalt während der gesamten Ausbildung und nach erfolgreichem Abschluss für zwei weitere Jahre gesichert ist. Kaum ein Betrieb wird einen Azubi einstellen, wenn damit zu rechnen ist, dass dieser Jugendliche nach kurzer Zeit abgeschoben wird. In der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben sich DGB und Arbeitgeberverbände deshalb mit gutem Grund auf einen notwendigen sicheren Rechtsstatus festgelegt. Die Innenminister müssen hier endlich über ihren Schatten springen. Gibt es diesen sicheren Aufenthalt für die Jugendlichen nicht, drohen alle Investitionen in Sprachkurse oder Berufsvorbereitung zu verpuffen.

Deshalb fordert der DGB weiterhin für Jugendliche einen sicheren elternunabhängigen Aufenthalt für die gesamte Ausbildungszeit und zwei weitere Jahre außerhalb der Duldung. Duldungen sind kein Aufenthaltstitel und können, wenn Abschiebehindernisse entfallen, jederzeit aufgehoben werden. Ein eigenständiger Aufenthaltstitel muss jugendlichen Asylsuchenden und Geduldeten unabhängig vom Herkunftsland offen stehen. Asylsuchende und Geduldete müssen nach spätestens drei Monaten ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierte Ausbildung bekommen können.

In den Bundesländern gibt es zudem unterschiedliche Regelungen zur Schulpflicht von asylsuchenden und geduldeten Kindern. Es schadet der Integration von Flüchtlingskindern, wenn ihnen der Schulbesuch zu lange verwehrt wird. Wir brauchen einheitliche Regeln für die Schulpflicht in allen Ländern. Die Schulpflicht muss spätestens nach drei Monaten des Aufenthalts greifen. Dies sollte auch für Kinder gelten, die mit ihren Eltern über längere Zeit in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind."


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