Berufliche Fortbildung

Der "Meisterbrief" ist der bevorzugte Abschluss im Südwesten

Nach den Ergebnissen des Statistischen Landesamtes legten im Berichtsjahr 2012 gut 19 400 Teilnehmer eine Fortbildungs- oder eine Meisterprüfung ab. Die Erfolgsquote lag bei 88,3 Prozent bzw. rund 17 200 bestandenen Fortbildungsprüfungen.

18.09.2013 Pressemeldung Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Diese besondere Form der einheitlich geregelten beruflichen Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) schlossen knapp 11 000 Männer (64 Prozent) und rund 6 200 Frauen (36 Prozent) erfolgreich ab. Gegenüber dem Vorjahr ist bei den bestandenen Prüfungen ein Rückgang von 2,7 Prozent zu verzeichnen.

Im Südwesten ist der "Meisterbrief" das Zertifikat, das in der beruflichen Fortbildung am häufigsten ausgestellt wird. Insgesamt gab es rund 5 700 neue Meister d.h. jedem dritten erfolgreichen Fortbildungsteilnehmer wurde ein "Meisterbrief" ausgehändigt. Die beruflichen Fähigkeiten sowie das Wissen zu erweitern, zu verbessern und die erlangten Qualifikationen mit einem Meistertitel abzuschließen, wurde 2012 von 4 740 männlichen und 977 weiblichen Fortbildungsteilnehmern erreicht. Die beliebtesten Meister-Berufe der Männer sind der Industriemeister (Metall) und der Kraftfahrzeugtechnikermeister mit 1 085 bzw. 432 Abschlüssen. Von den knapp 980 erfolgreichen Teilnehmerinnen an Meisterprüfungen haben 56 Prozent (545 Abschlüsse) ihre Prüfung zur Friseurmeisterin bestanden.

Die verschiedenen Lehrgänge der Fortbildungsgruppe Fachwirt/Fachwirtin stellen mit knapp 4 700 bestandenen Prüfungen (27,3 Prozent) die zweitgrößte Gruppe dar. In dieser Gruppe, die auf eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung aufsetzt, finden sich die beliebtesten Fortbildungsberufe des Berichtsjahres 2012: Wirtschaftsfachwirt/in und Technische(r) Fachwirt/in mit 1 222 bzw. 1 191 bestandenen Fortbildungsprüfungen. Der Anteil der Frauen in dieser Gruppe ist mit 46,2 Prozent überdurchschnittlich hoch. Den höchsten Frauenanteil weist die Fortbildungsgruppe Fachhelfer im Gesundheitswesen mit 86,9 Prozent aus. In dieser Gruppe werden auch die 823 bestandenen Fortbildungsprüfungen Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r) im Bereich Prophylaxe aufgeführt.

Die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Die berufliche Fortbildung wird im Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung dienen die Fortbildungsordnungen. Nach einem erfolgreichen Abschluss führt dies zu einer neuen Berufsbezeichnung und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme eines Hochschulstudiums.


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