Irrtümlich verfrühte Prüfungsabnahme und illegale Bekanntmachung von Prüfungsaufgaben
An einer Handelsschule sind die Abschlussprüfungen "Teilqualifizierende Berufsfachschule" durch einen Irrtum vorab und damit nicht am einheitlichen Prüfungstermin durchgeführt worden. Ebenso haben offenbar einzelne Lehrkräfte einer anderen Berufsbildendenden Schule Aufgaben des Faches "Sprache und Kommunikation" ihren Schülerinnen und Schülern vorab bekannt gemacht.
20.05.2011 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)Durch beide Vorfälle ist das Prüfungsgeheimnis eindeutig verletzt worden. Daher musste die Schulaufsicht des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) alle geschriebenen Arbeiten für ungültig erklären und hat nun neue Prüfungstermine angesetzt.
Schulsenator Ties Rabe dazu:"Ich bin sehr verärgert über diese Vorgänge und werde alles an die lückenlose Aufklärung setzen. Die notwendigen disziplinarischen Schritte sind bereits eingeleitet. Ich bitte alle ehrlichen Schülerinnen und Schüler, die ohne Vorabkenntnis der Aufgaben die Prüfungen abgelegt haben, um Verständnis dafür, dass auch ihre Arbeiten zwingend für ungültig erklärt werden mussten. Gleiches gilt für die Lehrerinnen und Lehrer, die bereits erhebliche Zeit in die Korrektur der Arbeiten gesteckt haben."
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