Schüler an Abendschulen werden beim Bafög nicht benachteiligt

(hib/SKE) Die neuen Regeln zur Bafög-Förderung von Schülern an Abendschulen und Kollegs benachteiligen weder Migranten noch junge Mütter und Schüler aus sozial schwachen Familien. Die Bundesregierung bestreitet in ihrer Antwort ([16/4549](http://dip.bundestag.de/btd/16/045/1604549.pdf)) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ([16/4364](http://dip.bundestag.de/btd/16/043/1604364.pdf)), dass es Daten gebe, die eine soziale Benachteiligung belegten. Nach Ansicht der Bundesregierung werden Schüler des Zweiten Bildungsweges weiterhin ausreichend gefördert.

15.03.2007 Pressemeldung Deutscher Bundestag

Die 22. Änderung des Bafög-Gesetzes sieht unter anderem vor, dass Schüler an Abendgymnasien und Kollegs mindestens ein Jahr nach ihrer Ausbildung gearbeitet haben müssen, um eine elternunabhängige Förderung zu erhalten. Mit dem Geld, was an dieser Stelle

eingespart werde - von 4,5 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr ansteigend auf 27 Millionen Euro in 2010 - sollen die Verbesserungen aus dem Gesetz gegenfinanziert werden, so die Bundesregierung.

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