Bundeselternrat bedauert Austritt des Landeselternausschuss (LEA) Berlin - Richtigstellung

"Wir müssen den Schritt der LEA Berlin, die ohnehin in den letzten Jahren auf eigenen Wunsch hin nicht mehr ausgeübte Mitgliedschaft zu beenden, akzeptieren", erklärt der Vorsitzende des Bundeselternrates (BER). Wir bedauern allerdings diesen Schritt, da er unserem gemeinsamen Ziel entgegenläuft, einen bundesweiten Austausch zwischen den Elternvertretungen herzustellen und so im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland die schulpolitische Diskussion und Entwicklung positiv zu beeinflussen. Erst recht bedauert der BER, dass die Entscheidung des LEA Berlin mit nicht haltbaren Argumenten unterfüttert wird, die geeignet sind, das Ansehen des BER in der Öffentlichkeit zu beschädigen.

20.03.2009 Pressemeldung Bundeselternrat

Der LEA Berlin hatte in einer Pressemitteilung vom 13.02.2009 zur Begründung des Austritts Behauptungen aufgestellt, die in wesentlichen Punkten nicht mit den Tatsachen übereinstimmen. So ist das bereits seit längerem praktizierte Ruhen der Mitgliedschaft nicht etwa von Seiten des BER-Vorstandes angeraten worden, sondern unmittelbare, satzungsgemäße Folge durch eine ausbleibende Zahlung der Mitgliedsbeiträge seitens des LEA Berlin. Zudem wurde anlässlich eines Treffens des Vorsitzenden, Herrn Dieter Dornbusch und dem Vorstandsmitglied, Frau Kathrin Hinze mit Vertretern des LEA Berlin im Frühjahr 2008 von Seiten des BER versucht, den LEA Berlin nochmals zu einer Aufnahme der ruhenden Mitgliedschaft, gerade mit Blick auf die Vorteile des Austauschs auf Bundesebene, zu bewegen. Dabei wurde zudem angeboten, bei der Frage der Absicherung der Mitgliedsbeiträge unterstützend zu Gesprächen mit der Senatsverwaltung behilflich zu sein. Diesem Angebot wurde von Seiten des LEA Berlin nicht entsprochen.

Die in der Pressmitteilung gemachten Anspielungen auf eine nicht satzungsgemäße Arbeit des BER, die Einflussnahme durch Parteien oder die Nähe zur GEW sind ebenso substanzlos und falsch, wie der Bezug auf die Aufnahme von Vereinen. Der BER hat jederzeit unparteiisch und unbeeinflusst von Parteien oder gewerkschaftlichen Gruppierungen agiert. Die Aufnahme von Vereinen, die in den Bundesländern ohne auf Landesebene verfasste Elternvertretungen die Elterninteressen vertreten, ist satzungsgemäß erfolgt.

Tatsächlich wurden gegenüber dem LEA Berlin nur die, nach der Satzung fälligen Mitgliedsbeiträge geltend gemacht. Die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages ist selbstverständliche Verpflichtung eines jeden Mitgliedes. Die Mutmaßung, dass mit der Geltendmachung der seit langem offenen Mitgliedsbeiträge des LEA Berlin eine "Sanierung" des BER Haushaltes erzielt werden soll, entbehrt jeglicher Seriosität. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge des LEA Berlin erfolgt, wie jetzt auch im Falle der Rückstände, durch die Senatsverwaltung. Weitere Kosten für den BER, die über die KMK zu entrichten wären, fallen nicht an. Letztlich hat die in der Pressemitteilung angesprochene Frage der Finanzierung der Geschäftsstelle des Bundeselternrates keinen Bezug zur Zahlung von Beiträgen aufgrund bestehender Mitgliedschaft.

"So bedauernswert der Entschluss des LEA Berlin selbst bereits ist, so ist es umso unverständlicher, dass auch noch eine falsche Darstellung der Tatsachen als Begründung für diesen Entschluss herhalten muss", so Dornbusch.

Ansprechpartner

Bundeselternrat

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