Bundesfamilienministerin setzt auf Frühwarnsystem mit verbindlichem Einladungswesen

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, den Entschließungsantrag der Länder Hessen und Saarland zur Einführung von Pflichtuntersuchungen in die Ausschüsse des Bundesrates zu überweisen. Ziel ist es, in den Ausschüssen sorgfältig zu prüfen, wie ein verbindliches Einladungswesen gemeinsam mit den Ländern entwickelt werden kann.

24.11.2006 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

"In der heutigen Jugendministerkonferenz ist deutlich geworden, dass Bund und Länder das gemeinsame Ziel haben, den Schutz von Kindern auch gemeinsam zu verbessern. Wir ziehen an einem Strang. Es bleibt beim freiwilligen Arztbesuch, aber wir wollen ein verbindliches Einladungswesen einrichten. Es muss uns gelingen, die drei bis vier Prozent der Kinder erreichen, die heute nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen kommen. Bei diesen Kindern muss in jedem Einzelfall geklärt werden, ob es ihnen gut geht oder nicht", sagt die Bundesministerin.

Die Bundesfamilienministerin begrüßt die Ziel führenden Diskussionen der heutigen Jugendministerkonferenz. Denn: "Eine Pflicht zur Untersuchung ist kein Allheilmittel, es muss uns darum gehen, diese Familien im Alltag im Blick zu behalten", so von der Leyen.

"Ich habe von Kinderschutz-Expertinnen und Experten gelernt, dass Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, geschickte Strategien entwickeln, dies zu verbergen. Vor Untersuchungsterminen werden sie entweder bewusst von Gewalt gegen ihre Kinder Abstand nehmen oder sie versuchen sie zu verbergen", so von der Leyen. Zudem könnten Kinderärztinnen und -ärzte bestenfalls nur Misshandlungen oder Vernachlässigung feststellen, die bereits passiert sind.

Nicht nur fachpolitische Bedenken, sondern auch erhebliche rechtliche Gründe sprechen gegen Pflichtuntersuchungen. "Der Bund hat keine Kompetenzen, eine solche Rechtspflicht gesetzlich zu verankern", sagt von der Leyen. Für Regelungen der allgemeinen Gesundheitsvorsorge steht den Ländern die alleinige Gesetzgebungskompetenz zu. Allerdings würden die Länder mit der Einführung von Pflichtuntersuchungen ein verfassungsrechtliches Risiko eingehen. Denn Verfassungsrechtler sehen in Pflichtuntersuchungen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Elternrecht (Artikel 6 GG). "Pflichtuntersuchungen würden alle Eltern, die bisher freiwillig zu den Untersuchungen kommen, unter Generalverdacht stellen und die Fürsorge der Eltern missachten", sagt von der Leyen. Es würde in das Erziehungsrecht einer großen Zahl von Eltern eingegriffen, um Erziehungspflichtverletzungen nur weniger Eltern herauszufinden", so die Bundesministerin.

Ursula von der Leyen setzt auf ein kompaktes Maßnahmenbündel. Einen effektiven Kinderschutz gewährleisten soziale Frühwarnsysteme und aufsuchende Hilfen. "Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Belastungen und Risiken für Kinder frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Hilfen anzubieten. Das gelingt am besten rund um die Geburt des Kindes. Denn dann sind unerfahrene, junge Eltern sehr aufnahmebereit und dankbar für jede Unterstützung und Hilfe, weil alles für sie neu ist. Unser Ziel ist es, die Hilfesysteme, die mit Hochrisikofamilien in Kontakt kommen, besser zu vernetzen, ihre Zusammenarbeit zum Schutz des Kindes zu verstärken und sich noch zielgerichteter präventiv auszugestalten, Wir können erst zufrieden sein, wenn diese Hilfesysteme überall funktionieren", sagt die Bundesministerin. Auch die Kinderuntersuchungen stellen einen wichtigen Bestandteil dieses Netzes dar. Deshalb setzt sich Ursula von der Leyen dafür ein, dass alle Eltern zu den freiwilligen Untersuchungen verbindlich eingeladen werden und nachgehakt wird, wenn sie nicht erscheinen.

"Denn Freiwilligkeit lässt auch zu, dass der Staat gegen den Willen der Eltern tätig werden kann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist", hebt von der Leyen hervor. Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber klare Handlungsvorgaben für das Jugendamt bei Verdacht auf Vernachlässigung oder Misshandlung in das Kinder- und Jugendhilferecht aufgenommen und den Schutzauftrag des Staates deutlich verbessert. "Die Länder stimmen mit mir überein, dass diese Vorgaben zu einer deutlich gestiegenen Sensibilisierung für Fragen des Kinderschutzes geführt haben. Kinder gehen uns alle an - wir alle bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, wenn es um den verlässlichen Schutz von Kindern geht", so die Bundesfamilienministerin.


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