Einführung der Schuldenbremse – Kulturrat fordert: Kulturpolitiker sollen sich einmischen

Heute fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzespaketes zur Föderalismusreform II statt. Kern dieses Vorhabens ist die Einführung einer so genannten Schuldenbremse. Die Länder dürften nach Verabschiedung der Föderalismusreform II ab dem Jahr 2020 keine Schulden mehr machen, der Bund dürfte bereits ab dem Jahr 2016 nur Kredite bis zu 0,35% vom Bruttoinlandsprodukt aufnehmen.

27.03.2009 Pressemeldung Deutscher Kulturrat e.V.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Kulturpolitiker in Bund und Ländern auf, bei den nun anstehenden Beratungen zu prüfen, welche Auswirkungen die Schuldenbremse für die Kulturfinanzierung haben könnte. Die Kulturfinanzierung gilt als so genannte freiwillige Leistung. Bereits jetzt ist festzustellen, dass die Finanzierung von freiwilligen Leistungen in schwierigen Haushaltssituationen problematisch ist. Da Länder und Kommunen den größten Teil der Kulturfinanzierung übernehmen, kann die rigide Schuldenbremse zu einem massiven Einbruch bei der Kulturfinanzierung führen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Nachdem der Gesetzesentwurf zur Föderalismusreform II in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, stehen nun die Ausschussberatungen an. Diese Beratungen dürfen nicht nur eine Sache der Finanzpolitiker sein. Die geplante Schuldenbremse wird sich insbesondere auf die sogenannten freiwilligen Leistungen wie die Kulturfinanzierung auswirken. Damit die Kulturfinanzierung nicht den Bach runter geht, müssen jetzt Sicherheitsleinen eingezogen werden. Das Staatsziel Kultur könnte eine solche Sicherheitsleine sein. Hier besteht deshalb noch in dieser Legislaturperiode dringender Handlungsbedarf."


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